Vorzeigeregion Energie 2021

In der "Vorzeigeregion Energie" werden mit innovativen Energietechnologien aus Österreich Musterlösungen für intelligente, sichere und leistbare Energie- und Verkehrssysteme der Zukunft entwickelt und demonstriert. Budget dieser Ausschreibung: min. 23 Mio. Euro. Angestrebt ist ein Fördervolumen von 40 Mio. Euro mit zusätzlichen Mitteln aus dem Jahresprogramm 2022.

Programmziele

1. Entwicklung und beispielgebende Anwendung von heimischen Energie- und energie-relevanten Verkehrstechnologien zur großflächigen Praxiserprobung von intelligenten Systemlösungen im Realbetrieb
Die Vorzeigeregion Energie soll zeigen, dass eine Energieversorgung auf Basis von bis zu 100 % erneuerbaren Energien mit Innovationen aus Österreich machbar, wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch vorteilhaft ist.

2. Stärkung und Ausbau Österreichs als Leitmarkt für innovative Energie- und energie-relevante Verkehrstechnologien sowie -dienstleistungen
Der Leitmarkt dient den österreichischen Unternehmen zur Positionierung als Leitanbieter und als international sichtbare Referenz.

3. Einbindung und aktive Teilnahme der NutzerInnen und AnwenderInnen
In der Vorzeigeregion Energie soll der Einsatz von Energietechnologien möglichst nahe am Echtbetrieb gezeigt werden. Dazu müssen die AnwenderInnen und NutzerInnen (Unternehmen, EndbenutzerInnen, Gemeinden etc.) einbezogen werden. Darüber hinaus sollen BürgerInnen die Anwendung innovativer Energietechnologien im groß-maßstäblichen Projekt erleben können. Ziele sind das Wecken von Neugierde, das Kennenlernen innovativer Technologien sowie das Schaffen von Vertrauen und Akzeptanz.

Auf Basis der Empfehlung eines internationalen Bewertungsgremiums wurden bei der Ausschreibung 2017 drei Vorzeigeregionen ausgewählt: Green Energy Lab, NEFI – New Energy for Industry und WIVA P&G – Wasserstoffinitiative „Vorzeigeregion Austria Power & Gas“.

Bei der Ausschreibung 2021 werden Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben gefördert, die unmittelbar und maßgeblich zur Lösung der von den ausgewählten drei Vorzeigeregionen adressierten Problemstellungen sowie zur Umsetzung und Weiterentwicklung von deren Gesamtstrategien beitragen.

Im Rahmen der Forschungsförderung stehen die Instrumente „Kooperative F&E Projekte der Experimentellen Entwicklung“ sowie „Leitprojekte“ zur Verfügung. Investitionen in Pilot- und Demonstrationsanlagen können – bei entsprechendem Umwelteffekt – unter Verwendung der Förderrichtlinien der „Umweltförderung im Inland“ (UFI) unterstützt werden.

Einreichfristen und Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus dem Zwischenbericht zum Fortschritt des Verbundvorhabens der jeweiligen Vorzeigeregion (Stufe 1) und den Förderanträgen für die zugehörigen Subprojekte (Stufe 2).

In Stufe 1 ist ein Zwischenbericht über das Verbundvorhaben durch die Verbundkoordination der jeweiligen Vorzeigeregion bis spätestens 30. September 2021, 12:00 Uhr via eCall (https://ecall.ffg.at) bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einzureichen. Im Zwischenbericht erfolgen die Vorauswahl und Beschreibung der geplanten weiterführenden Subprojekte. Dies erfolgt in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination in einem transparenten Prozess, der von den jeweiligen Vorzeigeregionen definiert wird. Die Integration weiterer Partner in das Verbundvorhaben wird begrüßt.

Nur jene Subprojekte einer Vorzeigeregion sind zur Einreichung von Förderanträgen in Stufe 2 zugelassen, die sowohl einem positiv geprüften Zwischenbericht des Verbundvorhabens zugeordnet sind, als auch eine Empfehlung des Bewertungsgremiums zur Einreichung in die 2.Stufe – Einreichfrist 4. März 2022, 12:00 Uhr – erhalten. Die Einreichung der Förderanträge der Subprojekte erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Verbundkoordination.

Ihre Ansprechpersonen

Programmauftrag und -verantwortung

Klima- und Energiefonds
Mag. Elvira Lutter
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Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Bearbeitungsteam „Ergänzende Umweltförderung“
Tel: (+43) 1 316 31 – 723
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