Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Programms förderbar. Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden „Mustersanierung“.
Thermisch-energetische Gebäudesanierung
Im Rahmen der Mustersanierung können Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden gefördert werden (Thermische Gebäudesanierung), insbesondere:
• Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
• Dämmung der Außenwände
• Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
• Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung
• Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
• Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnungvorhandener Abwärme
• Hinterlüftete Fassadenschalungen
• Extensive Dachbegrünung
Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz
In Verbindung mit Mustersanierungen können zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden.
Insbesondere
• Photovoltaikanlagen bis zu 100 kWpeak
• Biomasse Einzelanlagen
• Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
• Wärmepumpen
• Anschlüsse an biogene Fernwärme
• Messtechnik für Energieverbrauchsmonitoring
Einreichfrist: 22.06.2020 – 26.02.2021 (12:00 Uhr)
Vorzeitige Einreichfristen: 23.10.2020 (12:00 Uhr)
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Ihr Ansprechpartner
Für strategische Fragestellungen
Klima- und Energiefonds
Mag. Heinz Buschmann, MSc
Tel. (+43 1) 585 03 90-32
Förderberatung
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam Mustersanierung
Tel. (+43 1) 316 31-712