E-Mobilität für Private 2019/2020

Die österreichische Bundesregierung und die Fahrzeugimporteure haben ein Förderpaket für E-Mobilität beschlossen. Die darin enthaltenen Förderungsangebote sollen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie leisten.

Im Rahmen der gemeinsamen Förderaktion des BMK, der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „E-Mobilität für Private 2019/2020“.

Im Rahmen der gemeinsamen Förderaktion des BMK, der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „E-Mobilität für Private 2019/2020“.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.
  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des bmvit.
    Im Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Fahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen- sowie Plug-In-Hybrid-Antrieben unterstützt.

Ab 01.07.2020 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Die neuen Fördersätze gelten für Antragstellung ab 1.7.2020. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein darf.

Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1, E-Mopeds bzw. E-Motorräder sowie (E-)Lastenräder und Ladestationen:

Fördergegenstand Förderung

E-Mobilitäts-
anteil

Gesamt-betrag Abkürzung Anmerkung
Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb 3.000 € 2.000 € 5.000 € BEV battery electric vehicle
Brennstoffzellenfahrzeug 3.000 € 2.000 € 5.000 € FCEV fuel cell electric vehicle
Plug-In Hybridfahrzeug 1.250 € 1.250 € 2.500 € PHEV plug-in hybrid electric vehicle
Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer 1.250 € 1.250 € 2.500 € REEV, REX range extended electric vehicle, range extender
E-Mopeds 450 € 350 € 800 € L1e  
E-Motorräder 700 € 500 € 1.200 € L3e  
(E-)Transporträder 600 € 250 € 850 €    
Wallbox / intelligentes Ladekabel 600 €   600 €   pro gefördertem PKW
oder Wallbox in einem Mehrparteienhaus 1.800 €   1.800 €   pro gefördertem PKW

 

 

Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 50.000 Euro nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil (d.h. 2.000 bzw. 1.250 Euro bzw. 500 bzw. 350 bzw. 250 Euro (netto)) pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.

 

Unverbindliches Beispiel (Fahrzeug BEV bzw. FCEV) der Förderberechnung für Privatkunden:

Fahrzeugpreis Brutto 30.000 €
Fahrrzeugpreis Netto 25.000 €
abzgl. Importeursanteil E-Mobilitätsbonus -2.000 €
Summe Netto 23.000 €
Nova 0 €
Umsatzsteuer 4.600 €
Summe Brutto 27.600 €
abzgl. Bundesanteil E-Mobilitätsbonus -3.000 €
Endkundenpreis 24.600 €
Ersparnis in Summe * 5.400 €

* zusätzliche Einsparungen durch Händlerrabatte, Entfall motorbez. Versicherungssteuer, ev. günstigere Versicherungsprämien, Treibstoffeinsparung, Wartungskosten, …

 

Registrierung und Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung) und ist ab 01.07.2020 möglich. Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 24-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist je nach Fahrzeugkategorie weiters eine Depotzahlung von mindestens 3.000 / 1.250 / 700 / 450 / 600 Euro netto (3.600 / 1.500 / 840 / 540 / 720 Euro brutto) erforderlich.

Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges
  • das unterfertigte Formular Rechnungszusammenstellung
  • Zulassungsbescheinigung
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
  • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern
  • Bei Installation einer Wallbox (Heimladestation): Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs
  • Bei Anschaffung eines intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel
  • Bei Installation einer Wallbox (in einem Mehrparteienhaus): Rechnung und Bestätigung (Details siehe FAQs)

Auszahlung:

Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von unserer Abwicklungsstelle direkt ein Auszahlungsschreiben, mit welchem der Förderungsvertrag zustande kommt. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen. Gemeinsam mit dem Auszahlungsschreiben erhalten Sie einen Aufkleber, der am geförderten Fahrzeug gut sichtbar anzubringen ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über die verpflichtende Behaltedauer der Fahrzeuge von 4 Jahren die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.

 

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich.

Förderberatung

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam E-Mobilität für Private
Tel. (+43 1) 31631-733

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