Klima- und Energiefonds: Die „Förderaktion Holzheizungen“ wird bis 31. 12. 2008 verlängert

Das Präsidium des Klima- und Energiefonds hat in seiner Sitzung vom 1. Juli 2008, die „Förderaktion Holzheizungen“ um einen Monat zu verlängert.

Gefördert werden Anlagen die mit Pellets, Hackgut oder Stückholz betrieben werden und zur zentralen Beheizung privater Wohnflächen dienen. Die Zuschüsse betragen EUR 800,- für Pelletskessel und EUR 400,- für Hackgut- und Stückholzkessel.

Bis 31. 12. 2008 können Einreichungen bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingebracht werden. www.public-consulting.at/holzheizungen

Berücksichtigt werden Anlagen deren Rechnungen zwischen dem 22.02.2008 und dem 30.11.2008 ausgestellt wurden. Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. Die geförderte Kesselanlage darf eine Nennleistung von maximal 50 kW aufweisen und muss gemäß Typenprüfbericht die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichenrichtline für Holzheizungen (UZ 37) erfüllen. Die Abwicklungsstelle führt eine Liste der prinzipiell förderungsfähigen Kesseltypen.

Das Service-Team „Holzheizungen“ steht Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: 01/31631-264 oder 01/31631-265.