Berichtswesen / Öffentlichkeitsarbeit
Details zu den Vorgaben für Berichtslegung und projektbezogene Öffentlichkeit entnehmen Sie bitte den unten angeführten Dokumenten.
Zur Erstellung publizierbarer Zwischen- und Endberichte verwenden Sie bitte die aktuell bereitgestellten Vorlagen.
Vorgaben für Berichtslegung & projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
- Vorgaben Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit ab 2019
- Vorgaben Berichtslegung Jahresprogramm 2018
- Vorgaben Berichtslegung und Öffentlichkeitsarbeit Jahresprogramm 2017
- Vorgaben Berichtslegung und Öffentlichkeitsarbeit Jahresprogramm 2016
- Vorgaben Berichtslegung und Öffentlichkeitsarbeit Jahresprogramm 2015
- Vorgaben Berichtslegung und Öffentlichkeitsarbeit Jahresprogramm 2014
- Vorgaben Berichtslegung und Öffentlichkeitsarbeit Jahresprogramm 2013
- Vorgaben Berichtslegung und Öffentlichkeitsarbeit Jahresprogramm 2012
- Vorgaben Berichtslegung und Öffentlichkeitsarbeit Jahresprogramm 2011
- Vorgaben für Publikationen des Klima- und Energiefonds zur sprachlichen Gleichstellung von Frauen und Männern
Vorlagen publizierbare Berichte
- Zwischenbericht Studien/Programmlinie Forschung
- Endbericht Studien/Programmlinie Forschung
- Zwischenbericht Programmlinie Verkehr
- Endbericht Programmlinie Verkehr
- Zwischenbericht Mustersanierung | solare Großanlagen
- Endbericht Mustersanierung | solare Großanlagen
- Endbericht Machbarkeitsstudien solare Großanlagen
Vorlagen publizierbare Berichte für das Programm Anschlussbahnen
Bautafeln / Hinweistafeln
Bau- und Infrastruktur-Projekte, die vom Klima- und Energiefonds gefördert werden, sind mit einer Hinweistafel zu kennzeichnen. Von dieser Regelung ausgenommen sind: Private (Ausnahme Solarhäuser), Fahrzeuge, Beratungsleistungen und Studien.
Die Hinweistafeln werden vom Projektnehmer nach den aktuellen Corporate Design-Richtlinien auf eigene Kosten selbst produziert und gut sichtbar angebracht. Sie finden die nötigen Reinzeichnungsdaten und eine Beschreibung im Download-Bereich unten.
Die Größe der Tafel muss der Bedeutung des Projektes und der Aufstellungsmöglichkeit entsprechen, zumindest jedoch eine Größe von b 24 cm x h 17 cm aufweisen. Für größere Hinweistafeln ist das Maß entsprechend proportional zu vergrößern. Als Trägermaterial der Hinweistafeln ist ein witterungsbeständiges, weißes Material zu wählen. Die Produktion muss vorab NICHT vom Klima- und Energiefonds freigegeben werden.
Hinweistafeln müssen folgende Elemente enthalten:
- Logo des Klima- und Energiefonds, Logo des BMK, beziehungsweise bei Investitionsförderungen in Klima- und Energie-Modellregionen das “powered by”-Logo, Logo des BMK sowie das KEM Logo
- Projektname und Hinweis auf die Finanzierung durch den Klima- und Energiefonds mit dem Schriftzug “gefördert aus den Mitteln des Klima- und Energiefonds.”
- Schriftzug: “Der Klima- und Energiefonds der Bundesregierung”
- Eine Kurzbeschreibung des Projektes, das Datum der Fertigstellung und Projektgesamtkosten sind optional anzugeben.
Neben den Reinzeichnungsdaten stehen Ihnen editierbare PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung (Bautafel editierbar und KEM Bautafel editierbar). Die darin enthaltenen Textfelder können direkt im Dokument angepasst und beim Speichern der Datei übernommen werden. Aufgrund der beschränkten Zeichenanzahl ist eine Eingabe bei zweizeiligen Feldern nur möglich, wenn die untere Textzeile leer steht. Manuelle Zeilenumbrüche sind mithilfe der Tastenkombination „Shift + Return“ möglich.
KEM Ladestellen:
Auf Ladestellen, die über das KEM-Programm finanziert werden, muss keine Bautafel befestigt werden. Stattdessen sind Aufkleber an den Ladestationen anzubringen. Es ist darauf zu achten, dass sowohl ein Klima- und Energiefonds, sowie ein KEM-Aufkleber pro Ladestelle vorhanden sind. Die Aufkleber sind bestmöglich nebeneinander oder übereinander anzubringen. Bei den Schulungs- und Vernetzungsveranstaltungen werden die Aufkleber regelmäßig an die KEM ManagerInnen verteilt. Sollten Sie Fragen dazu haben oder Aufkleber benötigen, dann wenden Sie sich bitte an folgende Adresse.