Förderaktion „Elektromobilität für Private“: Online-Registrierung ab sofort möglich

  • Förderung für E-Fahrzeuge, Heimladestationen und Ladekabel
  • Bis zu 4.000 Euro Ankaufprämie pro E-PKW möglich

Die Förderaktion „E-Mobilität für Private“ ist Teil des E-Mobilitätspakets von Verkehrsministerium und Umweltministerium. Dabei wird die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen, Heimladestationen und intelligenten Ladekabeln durch Privatpersonen unterstützt. Die Online-Registrierung und Antragstellung ist ab sofort unter www.emob.klimafonds.gv.at möglich. Informationen zum gesamten E-Mobilitätspaket der Bunderegierung gibt es unter www.umweltfoerderung.at.

Theresia Vogel, Geschäftsführerin des Klima- und Energiefonds:

Mit gezielten Investitionen in heimische Forschung und innovative Lösungen haben wir im Bereich Elektro-Mobilität umfangreiches Know-how und eine gute Basis für moderne Infrastruktur aufgebaut. Die neue Förderaktion für Privatpersonen ist der nächste logische Schritt, um diesen Erfolgsweg fortzusetzen.“

Gemeinsam mit dem E-Mobilitätsbonus der Automobil-Importeure ergibt sich eine Ankaufprämie von bis zu 4.000 Euro pro privatem E-Auto. Der Anteil der Bundesförderung beträgt im Detail:

  • 2.500 Euro pro Elektro- bzw. Brennstoffzellenfahrzeug
  • 750 Euro pro Plug-In-Hybrid-Fahrzeug bzw. pro Fahrzeug mit Range Extender
  • 375 Euro pro E-Moped bzw. E-Motorrad
  • 200 Euro pro Wallbox bzw. intelligentem Ladekabel bei Kauf eines E-PKW

Um die Förderung zu erhalten, muss der Importeursanteil auf der eingereichten Rechnung ausgewiesen werden. Der Call richtet sich an Privatpersonen.

Unkompliziert zur Förderung

Die Einreichung ist ab 1. März 2017, 9:00 Uhr möglich. Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten die AntragstellerInnen einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform, der 24 Wochen gültig ist.

Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs und die Antragstellung erfolgen. Kombinationen mit Landes- oder Gemeindeförderungen sind möglich. Fahrzeuge mit Rechnungsdatum vor dem 1. Jänner 2017 können ebenso wenig berücksichtigt werden wie Rechnungen, die älter als sechs Monate sind. PKW, deren elektrische Reichweite weniger als 40 km beträgt sowie Fahrzeuge, deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 50.000 Euro überschreitet, sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Informationen zu dieser und weiteren Förderungen im Rahmen des E-Mobilitätspaketes der Bundesregierung: www.umweltfoerderung.at
  • Umfassende Informationen (z.B. eine Liste förderungswürdiger Fahrzeuge oder Preisbeispiele) und Registrierung unter: www.emob.klimafonds.gv.at.

Auskunft beim Serviceteam E-Mobilität für Private: