Blackbox Nah- und Fernwärme: Mehr KonsumentInnen-Rechte und Markttransparenz – auch für den Klimaschutz

Arbeiterkammer und Klima- und Energiefonds haben gemeinsam die Strukturen des heimischen Nah- und Fernwärmemarktes hinsichtlich der Rahmenbedingungen für KonsumentInnen und des Innovationspotenzials kritisch durchleuchtet. Mittlerweile wird österreichweit fast jede vierte Wohnung mit Nah- oder Fernwärme versorgt. Das sind über eine Million Haushalte, die dafür jährlich insgesamt 1,1 Milliarden Euro ausgeben. Der Markt für Nah- und Fernwärme ist somit nicht nur ein zentrales Element der Energieversorgung der ÖsterreicherInnen, er bietet auch hohes Potenzial für die Energiewende.

Arbeiterkammer und Klima- und Energiefonds haben sich erstmals gemeinsamen dieses Themas angenommen und untersuchen mit vier Studien unterschiedliche Aspekte des Marktes. Die Zusammenarbeit der beiden Institutionen und ihrer wissenschaftlichen PartnerInnen ermöglicht dabei mehrere, eng zusammenwirkende Dimensionen darzustellen. Sicher, sauber, leistbar, transparent – nur wenn all diese Faktoren Beachtung finden, kann der Wärmemarkt für die Zukunft fit gemacht werden.

Klimafonds: Wärmewende als Voraussetzung für die Energiewende

Rund die Hälfte des Endenergieverbrauches der EU wird für die Wärmebereitstellung verwendet. „Die Wärmewende ist eine zentrale Voraussetzung für die Energiewende. Wir stehen vor der Herausforderung ein System umzubauen, das Millionen Menschen versorgt – diese müssen wir an Bord holen. Damit das funktioniert, braucht es Innovationen, die eine klimafreundliche Energievesorgung leistbar machen. Wir müssen verstehen wo wir heute stehen und klare Rahmenbedingungen setzen,“ erklärt Geschäftsführerin Theresia Vogel die Motivation des Klima- und Energiefonds. Für diesen gilt es durch erhöhte Transparenz das goße Potenzial, sowohl im Klimaschutz als auch bei KonsumentInnenrechten, das bereits 2015 in seiner „Roadmap Fernwärme und -kälte“ aufgezeigt wurde, gemeinsam mit seinen langjährigen PartnerInnen in der Energiebranche noch besser nutzbar zu machen.

Arbeiterkammer: Höhere Transparenz für KonsumentInnen im Fokus

„Wir erhalten regelmäßig Beschwerden über eine zu hohe oder nicht nachvollziehbare Heizkostenabrechnung. Dahinter steckt meist die Unzufriedenheit der KonsumentInnen darüber, dass sowohl die Zusammensetzung der Energiekosten als auch die Jahresabrechnung für die meisten eine „Blackbox“ ist. Unser Ziel war es daher, hier Einblicke zu schaffen und für mehr Transparenz und faire Rahmenbedingungen für KonsumentInnen zu sorgen,“ betont Dorothea Herzele, Energieexpertin der AK Wien.

„In den meisten Fällen, in denen sich KonsumentInnen beschweren, geht es eigentlich um „Dreiecks-Beziehungen“, bei denen zwei Partner (Vermieter oder Bauträger auf der einen Seite und Wärmelieferant auf der anderen Seite) langfristige Verträge vereinbaren, deren Konsequenzen dann die MieterInnen oder WohnungseigentümerInnen übernehmen müssen. Der Druck, hier möglichst günstige Preise zu erzielen, ist gering. Noch kritischer ist dieser Punkt, wenn die beiden Vertragsparteien einen finanziellen Vorteil von einer Vereinbarung haben, deren Kosten die MieterInnen oder WohnungseigentümerInnen tragen,“ ergänzt Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der AK Wien.

Die vier Studien im Überblick

Drei Studien haben den Markt aus VerbraucherInnensicht beleuchtet:

  • Das Marktforschungsunternehmen Kreutzer, Fischer & Partner hat die Preis- und Vertragsstrukturen bei 14 Nah- und Fernwärmeanbietern in Wien, Niederösterreich und der Steiermark unter die Lupe genommen und damit einen guten Einblick in den Markt und seine strukturellen Probleme erhalten.
  • In einer weiteren Studie unterzieht Dr. Walter Reichholf fünf Einzellieferverträge, die mit VerbraucherInnen abgeschlossen werden, einer genauen juristischen Analyse. Neben Nah- und Fernwärmelieferverträgen wurden auch sogenannte „Energieliefer-Contracting“-Konstellationen geprüft, bei denen sich die Energieerzeugungsanalage in unmittelbarer Nachbarschaft bzw. im Haus befindet. Das Ziel war es, Gesetzesverstöße und allfälligen rechtlichen Regelungsbedarf aufzuzeigen.
  • Auf Basis dieser zwei Studien (Markt- und Vertragsanalysen) klärt das Gutachten von Univ. Prof. Dr. Winner, worauf die Missstände aus juristischer Sicht zurückzuführen sind und wo rechtspolitischer Handlungsbedarf besteht. (Nah- und Fernwärme – Stärkung der Rechte der KonsumentInnen)

Die vierte Studie setzt sich mit Innovationspotenzialen auseinander:

Die vierte Studie baut auf dem F&E_Fahrplan „Fernwärme und Fernkälte“ auf und wurde von Ralf-Roman Schmidt, AIT durchgeführt. Sie setzt sich mit Zukunftsaspekten und internationalen Trends auseinander und beleuchtet ökologische Perspektiven, Entwicklungspotenziale sowie zukünftige Innovationspotenziale für Fernkälte und erneuerbare Energieträger.

im Bild von links nach rechts: Ralf-Roman Schmidt, AIT, Martin Winner, Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsuniversität Wien, Theresia Vogel, Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds, Dorothea Herzele, Energieexpertin der Arbeiterkammer Wien, Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der AK Wien (Fotograf: Richard Tanzer_APA)