Gemeinsame Energienutzung und Innovationen für eine optimierte Systemintegration 2026

Einreichzeitraum: 01.10.2026 12:00 Uhr bis 10.03.2027 12:00 Uhr
Status: Laufend
Zielgruppe: Forschungseinrichtungen, Gemeinde, Privat, Sonstige, Unternehmen
Budget: 6.900.000 EUR
Foto: Lachende Menschen bei einem Meeting.

Dieses Förderprogramm schließt an an Energiegemeinschaften 2025 und öffnet sich für alle Modelle der „gemeinsamen Energienutzung“, die mit dem neuen Rechtsrahmen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz am 01.10.2026 in Kraft treten. Neue Akzente setzen die Invest-Förderung für gemeinschaftlich genutzte Speicher und ein  neuer Schwerpunkt, der die Einreichung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Konsortialpartnern ermöglicht.

Mit dem Programm unterstützt der Klima- und Energiefonds die Weiterentwicklung der Modelle der gemeinsamen Energienutzung zum Vorteil verschiedener Zielgruppen (Haushalte, Unternehmen etc.) unter bestmöglicher Ausnutzung neuer rechtlicher Rahmenbedingungen.

Alle Organisationsformen zur gemeinsamen Energienutzung (vertragliche Lösungen oder organisiert als juristische Person) werden im Förderprogramm berücksichtigt, Förderbedingung ist, dass die gemeinsame Energienutzung im Nahebereich gemäß § 70 Abs 6 Z 1-4 ElWG stattfindet.

Unterstützt werden innovative Ansätze, insbesondere die Integration und Nutzung intelligenter Anwendungen (Energiemanagement), die Stärkung der Prognosefähigkeit, die Umsetzung systemdienlicher Maßnahmen und die intelligente Einbeziehung von Speichern und (steuerbaren) Mobilitäts- und/oder Wärmeanwendungen sowie die (Weiter-)Entwicklung gemeinschaftlich orientierter und sozialwirtschaftlich ausgerichteter Modelle.

Beachten Sie, dass die Ausschreibungsschwerpunkte 1-3 von der KPC und Ausschreibungsschwerpunt 4 von der FFG abgewickelt werden – daraus ergeben sich unterschiedliche Einreich-Links.

Ihre Ansprechpersonen

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Für strategische Fragestellungen
Mag. Patrick Fuchs
Abteilungsleiter