Die österreichische Bundesregierung und die Fahrzeugimporteure haben die Verlängerung des Förderpaketes für E-Mobilität beschlossen. Die darin enthaltenen Förderungsangebote sollen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie leisten.
E-Mobilität für Private 2024
Status: Laufend
Zielgruppe: Privat
Im Rahmen der gemeinsamen Förderaktion des BMK, der Autoimporteure und der Zweiradimporteure wird im Jahr 2024 weiter die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
„Importeursanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.
Bundesförderung“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMKIm Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Fahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen -Antrieben unterstützt.
Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2025 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein darf.
Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1, E-Leichtfahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e und L7e, E-Mopeds (L1e) bzw. E-Motorräder (L3e) sowie Ladestationen:
Förderungsgegenstand | Fahrzeugklasse | E-Mobilitätsbonus (Importeursanteil) | E-Mobilitätsbonus (Bundesförderung) | |||||||||
E-PKW* | Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzelle (FCEV) (M1, N1) | 2.000 Euro | 3.000 Euro | |||||||||
E-Leichtfahrzeuge* | L2e, L5e, L6e, L7e | – | 1.300 Euro | |||||||||
E-Zweiräder* |
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E-Ladeinfrastruktur* |
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* Zu beachten: Jedes Rechnungsdatum der übermittelten Rechnungen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als neun Monate zurückliegen.
Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 60 km nach WLTP betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Wir empfehlen Strom aus zertifizierten Anlagen (die zertifizierten Lieferanten finden Sie unter diesem Link). Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.
Unverbindliches Beispiel (Fahrzeug BEV bzw. FCEV) der Förderberechnung für Privatkunden:
Fahrzeugpreis Brutto | 30.000 € |
Fahrrzeugpreis Netto | 25.000 € |
abzgl. Importeursanteil E-Mobilitätsbonus | -2.000 € |
Summe Netto | 23.000 € |
Nova | 0 € |
Umsatzsteuer | 4.600 € |
Summe Brutto | 27.600 € |
abzgl. Bundesanteil E-Mobilitätsbonus | -3.000 € |
Endkundenpreis | 24.600 € |
Ersparnis in Summe * | 5.400 € |
* zusätzliche Einsparungen durch Händlerrabatte, Entfall motorbez. Versicherungssteuer, ev. günstigere Versicherungsprämien, Treibstoffeinsparung, Wartungskosten, …
Registrierung und Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die Antragsteller:in zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich. Die Links zur Online-Registrierung finden Sie je nach Fördergegenstand weiter unten im Bereich „Online-Registrierung“.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (verfügbar ab Ende Jänner) enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist je nach Fahrzeugkategorie weiters eine Depotzahlung von mindestens 3.000 / 1.300 / 1.250 / 700 / 450 Euro netto (3.600 / 1.560 / 1.500 / 840 / 540 Euro brutto) erforderlich.
Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
Rechnung(en) über die Anschaffung des Fahrzeuges/der Ladeinfrastruktur
das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen
im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
Bei Installation einer Wallbox (in einem Mehrparteienhaus): Bestätigung (Details siehe FAQs)
Auszahlung:
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von unserer Abwicklungsstelle direkt ein Auszahlungsschreiben, mit welchem der Förderungsvertrag zustande kommt. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über die verpflichtende Behaltedauer der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur von 4 Jahren die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.