Photovoltaik-Anlagen 2020-2022

Die Budgetmittel für das Photovoltaikförderprogramm des Klima- und Energiefonds sind nun aufgebraucht, das Programm wurde daher geschlossen, die Förderung wird nicht mehr vom Klima- und Energiefonds abgewickelt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Klima- und Energiefonds durfte seit 2008 die Bundesregierung dabei unterstützen, Photovoltaikanlagen auf  Österreichs Dächern zu etablieren.

Seitdem sind 114.000 Anlagen und 860.000 kW mit rund 268 Mio. Euro durch den Klimafonds gefördert worden*.  Das sind rund  71 Prozent aller PV-Anlagen in Österreich –  Erfolgszahlen, auf die wir sehr stolz sind. Damit wurde ein starker Heimmarkt geschaffen und durch die starke Sichtbarkeit der PV-Anlagen vor Ort wurde das Bewusstsein der Bevölkerung für die Energiewende gestärkt.

Die Photovoltaikförderung wird in Zukunft über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ermöglicht. HIER finden Sie alle Informationen dazu. Bitte beachten Sie, dass dort die Förderbedingungen vorsehen, dass noch keine Bestellung von Anlagenteilen erfolgt sein darf. Wurden vor Antragstellung bereits Maßnahmen umgesetzt, ist keine Förderung des Projekts möglich.

Danke, dass Sie aktiv an unserer klimafreundlichen Energiezukunft mitgestalten!
Ihr Team des Klima- und Energiefonds.

Informationen zur ausgelaufenen Förderung:

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Für Antragstellungen ab 01.06.2021 gilt: Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.

  • 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
  • 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
  • 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung.

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Photovoltaik-Anlagen 2020-2022“.

Informationen zur ausgelaufenen Förderung:

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Für Antragstellungen ab 01.06.2021 gilt: Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Antragstellung ab 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.

  • 250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
  • 200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
  • 150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung.

Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Photovoltaik-Anlagen 2020-2022“.

 

Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage um Förderung angesucht werden, es können aber für unterschiedliche Standorte mehrere Anträge gestellt werden.

 

Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend solange Budgetmittel zur Verfügung stehen bis 31.12.2022 möglich. Die aktuell verfügbaren Budgetmittel finden Sie hier. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 22.06.2020 bis spätestens 31.12.2022 durchgeführt werden.

Für die Registrierung wird eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (beim Netzbetreiber zu beantragen) sowie die konkreten Daten zur Photovoltaik-Anlage benötigt.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertig gestellt und abgerechnet werden kann.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich.

Ihr Ansprechpartner

Abwicklungsstelle KPC

Die Kommunalkredit Public Consulting steht AntragstellerInnen gerne zur Verfügung.
Serviceteam Photovoltaik
Tel. (+43 1) 31631-730

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