Mustersanierung

Es können umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden gefördert werden. Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz.

  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
  • Zielgruppe
    • Unternehmen
    • Gemeinden
    • Sonstige
  • Beschreibung
  • Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Programms förderbar. Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Leiffaden „Mustersanierung“.

    Thermisch-energetische Gebäudesanierung

    Im Rahmen der Mustersanierung können Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden gefördert werden (Thermische Gebäudesanierung), insbesondere:

    • Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
    • Dämmung der Außenwände
    • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
    • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
    • Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung
    • Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende Systeme die zumindest 50 % der transparenten Flächen Richtung Süd/West/Ost verschatten)
    • Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnungvorhandener Abwärme.

    Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz

    In Verbindung mit Mustersanierungen können zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden.

    Insbesondere

    • Photovoltaikanlagen bis zu 100 kWpeak
    • Biomasse Einzelanlagen
    • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
    • Wärmepumpen
    • Anschlüsse an Fernwärme
    • Kraft-Wärme-Kopplung

    Information

    Ein Konzern, eine Unternehmensgruppe (z. B. Bankengruppe) oder eine Unternehmensmarke können für maximal zwei ihrer Standorte eine Förderung beziehen.

    Bitte informieren Sie sich bei der Abwicklungsstelle KPC über etwaige schon vorhandene Einreichungen aus Ihrem Umfeld, sowie über das noch vorhandene Förderbudget.