Gefördert werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zur Forcierung des Rad- und Fußgängerverkehrs, von umweltschonendem Mobilitätsmanagement auf regionaler, kommunaler, betrieblicher sowie touristischer Ebene und zur Förderung der Umstellung von Transportsystemen, Fuhrparks und Flotten auf alternative Antriebe und Kraftstoffe beitragen.
Nachfolgend werden Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten
angeführt:
- Radinfrastruktur: Radschnellverbindungen, Radwege, Radabstellanlagen, E-Ladestationen, Beschilderung, etc.
- Mobilitätsmanagement, Flotten und Logistik: gefördert wird die Anschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie beispielsweise Elektro- oder Biogasfahrzeuge aller Fahrzeugkategorien sowie Sonderfahrzeuge wie Stapler, Baumaschinen und Traktoren, etc.
- innerbetriebliche Tankanlagen: E-Ladestellen, Biodieseltankstellen, Biogastankstellen etc.
- Umstellung des Transportsystems: beispielsweise vom LWK auf ein elektrisches Förderband
Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budges bis längstens 26.2.2021 (12 Uhr) möglich.
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