Detaillierte Informationen finden Sie im Leitfaden.
Zielgruppe:
Energiegemeinschaften, welche kurz vor der Umsetzung stehen und als Pionierprojekte gelten (Phase 1).
Energiegemeinschaften, die sich verstärkt in der Planungsphase befinden (Phase 2).
Energiegemeinschaften, die zu einem späteren Zeitpunkt (Beginn 2022) den Betrieb aufnehmen wollen (Phase 3).
Einreichphasen:
Stufe 1 von 20.09.2021 bis 31.10.2021 (12 Uhr) Pionierphase
Stufe 2 von 01.11.2021 bis 31.12.2021 (12 Uhr) Sondierungsphase
Stufe 3 von 01.01.2022 bis 31.03.2022 (12 Uhr) Integrationsphase
Die Stufe 1 richtet sich an die ersten, unmittelbar nach Inkrafttreten des EAG konkret umsetzbaren Energiegemeinschaften. Es werden Projekte mit einem bereits hohen Konkretisierungsgrad („Pioniere“) mit der detaillierten Dokumentation des Umsetzungskonzeptes und der Umsetzung beauftragt.
Im Rahmen der Stufe 2 des Programms wird die Vor- und Entwicklungsphase („Sondierung“) einer Energiegemeinschaft unterstützt. In dieser Phase soll ein Konzept für die Realisierung einer Energiegemeinschaft entwickelt werden.
Im Rahmen der Stufe 3 des Programms werden zukünftige Energiegemeinschaften mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes und der konkreten Umsetzung beauftragt. Ziel des Umsetzungskonzeptes ist die Gründung einer Energiegemeinschaft inklusive Monitoring über zwei Betriebsjahre.
Einreichungen sind entweder nur für die Stufe 1 oder für die Stufe 2 und/oder Stufe 3 möglich.
Für die Projekt-Auswahl ist eine eigens eingerichtete Fachjury verantwortlich.
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Ihre Ansprechpersonen
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1090 Wien
Bearbeitungsteam Energiegemeinschaften
Telefon: +43 131631 395
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften im Klima- und Energiefonds
Ing. Mag. Eva Dvorak, MBA
E-Mail: eva.dvorak@energiegemeinschaften.gv.at