Mustersanierung Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte – Leuchttürme der Wärmewende (Modul A1)

Der Klima- und Energiefonds unterstützt mit der Initiative „Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte – Leuchttürme der Wärmewende (Modul A1)“ (vormals Mustersanierung) ambitionierte Best-Practice-Sanierungsprojekte von Nicht-Wohngebäuden.
Mustersanierung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen. Außerdem bietet der Klima- und Energiefonds im Rahmen der verpflichtenden Beratung zum Monitoringsystem sowie der darüberhinausgehenden Planungsberatung allen Förderwerber:innen und Auftragnehmer:innen die kostenlose Möglichkeit zur Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und Optimierungsmöglichkeiten mit einschlägigen Expert:innen bei der Projektentwicklung an.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften in Österreich.

Die Förderaktion umfasst

• Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
• Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie

Zielgruppe

Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften

Beschreibung

Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Initiative förderbar. Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Ausschreibungsdokument „Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte – Leuchttürme der Wärmewende (Modul A1)“.

Thermische Gebäudesanierung

Im Rahmen des Moduls A1 werden Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zur Ressourceneinsparung von bestehenden betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert, insbesondere:

• Dämmung der Außenwände
• Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
• Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (ausgenommen Kunststofffenster und -türen)
• Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche Systeme)
• Extensive und intensive Dachbegrünung und solare Gründächer
• Fassadenbegrünung: Fassadengebundene und bodengebundene Begrünung

Maßnahmen zur  Steigerung der Energieeffizienz und Ressourcenschonung

In Verbindung mit Abschnitt 4.1 des Ausschreibungsdokuments werden zusätzlich Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert, insbesondere:

• Umstellung auf LED-Systeme
• Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme soweit diese nicht durch die OIB RL 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind.
• Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring (siehe Anhang 1)
• Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie z.B. Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern
• Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
• Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen zur Aufbereitung und Nutzung des hauseigenen Grauwassers (inkl. 2. Leitungsstrang) sowie Anlagen zur Regenwassernutzung

Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie

In Verbindung mit Abschnitt 4.1 des Ausschreibungsdokuments werden zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie gefördert, insbesondere:

• Biomasse-Einzelanlagen
• Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
• Wärmepumpen
• Anschlüsse an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme (inkl. Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse)
• Photovoltaikanlagen sowie Photovoltaikfassaden (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauchs des beantragten Gebäudes und des Stromverbrauchs der direkt (keine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz des Energieversorgers) über die PV-Anlage mitversorgten Gebäude.
• Free-Cooling-Systeme im Wärmepumpensystem (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)

Einreichung

Zur Einreichung

Planungsberatung

Grazer Energieagentur

Georg Prem, BSc

(+43) 316 811 848-29

prem@grazer-ea.at

 

Förderberatung

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Bearbeitungsteam Mustersanierung

(+43 1) 316 31 – 712

umwelt@kommunalkredit.at

Ansprechperson

Mag.a Nicole Kirchberger, MSc
Abteilungsleiterin
Dipl.-Ing. Klaus Ertl
Programm-Manager, IT-Beauftragter