Insgesamt steht heuer ein absolutes Rekordbudget von rund 600 Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung!
Photovoltaik Förderung 2023
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Privat
Update 12. Jänner 2024:
Der vierte und letzte Fördercall vom 9.10.2023 – 23.10.2023 ist beendet. Es erfolgten über 4.000 Registrierungen für Förderungen der Kategorien A und B. Die Gesamtleistung der umgesetzten Projekte beträgt rund 48.000 kWp. Das Förderprogramm ist damit geschlossen.
Update 6.Oktober 2023:
Das Klimaschutzministerium hat heute die Ergebnisse der dritten und vorletzten Förderrunde für die Sonnenstrom-Förderung bekanntgegeben. Erneut können alle Anträge für private Dachanlagen in den Kategorien A und B genehmigt werden. Die im dritten Call geförderten Anlagen entsprechen einer Stromproduktion von rund 230.000 Megawattstunden im Jahr – oder dem durchschnittlichen Verbrauch von fast 60.000 Haushalten. Mehr dazu in der Presseaussendung des BMK via OTS.
Update 17. Juli 2023:
Der zweite Call für die PV-Förderung (14. – 28. Juni 2023) ist beendet. Alle rund 30.000 Förderanträge von Privaten* konnten genehmigt werden.
Update 14. Juni 2023:
Der erste Call für die PV-Förderung (23. März – 6. April 2023) ist beendet. Insgesamt wurden in den Kategorien A und B rund 90.700 Anträge gestellt. Durch Vorziehen weiterer Mittel aus dem Klima- und Energiefonds konnten in der ersten Runde des heurigen Jahres alle Förderanträge von Privaten* genehmigt werden. Damit wurden auch sämtliche offenen Anträge aus dem vergangenen Jahr, die wieder eingereicht wurden, genehmigt. Insgesamt konnten im ersten Call 323 Millionen Euro an Förderungen zugesagt werden.
*Anträge von Privaten in den Kategorien A und B, die nicht nach dem EAG aus dem Fördertopf der OeMAG gefördert werden können, werden automatisch an den Klima- und Energiefonds weiter geleitet, sofern sie dieser Weiterleitung zugestimmt haben und ausreichend Fördermittel im Klima- und Energiefonds vorhanden sind.
*) Privatpersonen, die eine Aufdach-Anlage beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nicht zum Zug kommen, werden an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet, sofern beim Klima- und Energiefonds ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen und sie der Weiterleitung ihrer Daten zustimmen. Förderwerber:innen müssen dafür nichts weiter tun – es reicht eine Antragsstellung über eag-abwicklungsstelle.at. Die OeMAG leitet Anträge, die nicht über das EAG bedient werden können, an die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds – die KPC – weiter. Die klassischen Aufdach-Photovoltaikanlagen (aus der Kategorie A und B) mit und ohne Speicheranlage werden so durch einen Investitionszuschuss in gleicher Höhe wie bei dem OeMAG-EAG-Fördercall gefördert – Näheres dazu im Förderleitfaden.