Im Rahmen der gegenständlichen Förderungsaktion soll eine Brücke zwischen Forschung und Markt geschlagen werden. Daher werden Anlagen gefördert, die innovative Anwendungen von photovoltaischen Systemen in der Praxis einsetzen. Diese besitzen typischerweise bereits einen hohen technologischen Reifegrad, liegen aber kostenmäßig noch deutlich über Standard-PV-Anlagen.
Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik 2021
Status: Abgeschlossen
Zielgruppe: Forschungseinrichtungen
Für dieses Förderprogramm stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Frist für die erste Auswahlrunde ist 14.05.2021 12 Uhr. Die Frist für die zweite Auswahlrunde wird mit 17.09.2021 12 Uhr festgelegt. Je nach Verfügbarkeit von Budgetmittel werden weitere Fristen für Auswahlrunden veröffentlicht.
Detaillierte Information finden Sie im Leitfaden des Förderprogramms und den häufig gestellten Fragen (FAQs), die unten verlinkt sind.
Fördergegenstand
Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von innovativen PV-Anlagen größer 10 kWp bis 5 MWp gefördert und Leistungen für angewandte Forschung oder spezielle Monitoringleistungen können beauftragt werden. Stromspeicher können Teil des Projektes sein und können mitgefördert werden. Der Fokus des Programmes liegt jedoch auf PV-Anlagen, deshalb werden nur von der Jury besonders innovative Speicherprojekte bis zu 150 kWh Nettospeichervolumen gefördert werden können. Werden Anlagen größer als 5 MWp oder 150 kWh Nettospeichervolumen eingereicht, so können diese gefördert werden. Für die Berechnung der Förderung wird jedoch auf eine 5 MWp bzw. 150 kWh Anlage rückgerechnet.
Gefördert werden neu installierte Anlagen, die besonders innovative Komponenten oder innovative Anlagen- bzw. Integrationskonzepte aufweisen. Besonderer Wert wird hierbei auf Systemintegration und das Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt. Anlagen kleiner 1 MW müssen innerhalb von zwei Jahren, Anlagen größer gleich 1 MW innerhalb von drei Jahren ab Datum des Fördervertrages errichtet werden. Der Einbau von gebrauchten Komponenten wird nicht gefördert.
Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Beispiele für förderfähige Ansätze sind:
- Einsatz von innovativen Anlagen – z. B. Gebäudeintegration, Überdachung, Schallschutz, Denkmalschutz, schwimmende Anlagen, Agrar-PV (Doppelnutzung bei agrarischen Flächen), Leichtbaumodule für ansonsten statisch nicht geeignete Objekte, etc.;
- Vertiefte Integration des Projektes in z. B. Stromsysteme, Gebäudesysteme, Agrarsysteme, Verkehrssysteme;
- Neue Ansätze von Systemdienlichkeit und Erhöhung der Systemdienlichkeit;
- Soziale Innovationen zur Erhöhung der Bürger*innen/Stakeholder*innen Akzeptanz;
- Einsatz von neuartigen Lösungen zur automatisierten Funktions- und Ertragssicherung während des Anlagenbetriebes;
- Einsatz von Lösungen, die ein besonders hohes Maß an technischer Standardisierung der Anlage erlauben (d. h. Sicherstellung der kosteneffizienten Multiplizierbarkeit der Anlagentechnik);
- Einsatz von Systemen, die Kosteneffizienz und hohe Qualität ermöglichen werden;
Einreichverfahren
Im ersten Schritt müssen sich die Förderwerber*innen auf der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch registrieren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie bei Ihrer Einreichung bis auf weiteres die Klimafondsnummer
KR21KB0K00001
zu verwenden.
Danach erfolgt die Einreichung der Unterlagen. Verwenden Sie bitte dafür diesen LINK.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- vollständig ausgefülltes Datenblatt
- Beschreibung des Unternehmens
- technische Beschreibung der beantragten Maßnahme
- monatliche Ertragsprognose für die PV-Anlage und Energieumsatz Speicher
- Monitoring Konzept
- detaillierte Kostenaufstellung
- eine Wirtschaftlichkeitsrechnung inkl. Amortisationsberechnung
- Genehmigungen, Bescheide (sofern bereits vorhanden)
- Bericht Ihres Kreditinstituts (ab einer Investitionssumme von 100.000 Euro)
- firmenmäßig unterfertigte Absichtserklärung zur Umsetzung der Anlage