Das Förderprogramm „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe“ des Klima- und Energiefonds unterstützt land- und forstwirtschaftliche Betriebe beim dauerhaften Ausstieg aus fossilen Energien. Gefördert werden die Erstellung eines professionellen Gesamtenergiekonzepts (Modul 1) sowie darauf aufbauende, kombinierte Investitionsmaßnahmen (Modul 2) zur Erhöhung der betrieblichen Energieeigenversorgung.
Versorgungssicherheit im ländliche Raum – Energieautarke Bauernhöfe 2025
Status: Laufend
Zielgruppe: Unternehmen
Budget: 4.000.000 EUR
Die Umstellung auf erneuerbare Ressourcen und die Stärkung der Krisensicherheit gewinnen im Land- und Forstwirtschaftssektor stetig an Bedeutung. Das Förderungsprogramm des Klima- und Energiefonds zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit auf Betriebsebene nachhaltig zu erhöhen, die Klimakrise abzufedern und Betriebe bei einem dauerhaften Ausstieg aus fossiler Energie zu unterstützen. Dies wird durch die Optimierung des Energieeinsatzes, den Ausbau erneuerbarer Energien und den Einsatz praxistauglicher Resilienzsysteme erreicht.
Zielgruppe
Die Ausschreibung richtet sich an Bewirtschafter:innen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit gültiger LFBIS-Betriebsnummer.
Aufbau der Förderung
Das Programm ist modular aufgebaut.
Die Antragstellung muss zwingend online und vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder dem Baubeginn erfolgen.
- Modul 1 – Gesamtenergiekonzept: Gefördert wird die Erstellung eines ganzheitlichen Energiekonzepts durch befugte Energieberaterinnen und Energieberater mit bis zu 70 % der Kosten. Ein solches Konzept, das maximal drei Jahre alt sein darf, ist die Voraussetzung für die Einreichung in Modul 2.
- Modul 2 – Kombinierte Investitionsmaßnahmen: Auf Basis des Gesamtenergiekonzepts können Maßnahmenbündel aus den vier Handlungsfeldern Energieeffizienz, Erneuerbare Energien & Speicherung, E-Mobilität und Energiemanagement eingereicht werden. Voraussetzung ist die Umsetzung von mindestens drei neuen Maßnahmen aus zumindest zwei dieser Handlungsfelder. Die Basis-Förderpauschalen können durch einen möglichen Bonus prozentual erhöhen können. Die Fördersumme pro Betrieb ist auf maximal 100.000 Euro begrenzt.
Wichtige Links
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