Gefördert wird die Errichtung von Demonstrations-Anlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 m² (außer Themenfeld 5: ab 50 m² ) Kollektorfläche in den Bereichen:
• Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben
• Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze)
• Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
• Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
• Neue Technologien und innovative Ansätze
Die Anlagen werden von einem Expertengremium bewertet und einzelen Anlagen werden zur Teilnahme an der (verpfichtenden) Begleitforschung ausgewählt. Die Begleitforschung sammelt Daten während zumindest einem Jahr des Anlagenbetriebs, wertet diese aus und zieht daraus Erkentnisse bezüglich des Optimierungspotentials von großen Solaranlagen.
Einreichschluss: 28. Februar 2019 um 17.00 Uhr
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