Gefördert wird die Errichtung von Demonstrations-Anlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 m² (außer Themenfeld 5: ab 50 m² ) Kollektorfläche in den Bereichen:
• Solare Prozesswärme
• Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze)
• Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
• Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
• Neue Technologien und innovative Ansätze
• Solare Großanlagen ab 5.000 m²
Die Anlagen werden von einem Expertengremium bewertet und einzelne Anlagen werden zur Teilnahme an der (verpflichtenden) Begleitforschung ausgewählt. Die Begleitforschung sammelt Daten während zumindest einem Jahr des Anlagenbetriebs, wertet diese aus und zieht daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials von großen Solaranlagen.
Sämtliche Erkenntnisse der Begleitforschung werden in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Investitionsförderungen von solaren Großanlagen in Klima- und Energie-Modellregionen (KEM) werden in Teilbereichen
im Rahmen des Förderprogramms „LE 14–20“ vergeben.
Ergänzenden werden Machbarkeitsstudien für Großprojekte ausgeschrieben.
Neue Einreichfristen:
22.04.2022, 12:00 Uhr
30.09.2022, 12:00 Uhr
24.02.2023, 12:00 Uhr
Ihre Ansprechpersonen
Für strategische Fragestellungen
Klima- und Energiefonds
Mag. Gernot Wörther
Tel. (+43 1) 585 03 90-24
E-Mail senden
Förderberatung
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam “Solare Großanlagen”
Tel. (+43 1) 316 31-723