Photovoltaik Förderung 2023 – Update

Es können alle Förderanträge von Privaten genehmigt werden. *)

(25. April 2023):
Der erste Call (23. März – 6. April 2023) ist beendet. Insgesamt wurden in den Kategorien A und B rund 90.700 Anträge gestellt. Durch Vorziehen weiterer Mittel aus dem Klima- und Energiefonds können in der ersten Runde des heurigen Jahres alle Förderanträge von Privaten *) genehmigt werden.

Die Antragsteller:innen werden nun von der OeMAG bis spätestens Mitte Mai über die nächsten Schritte informiert.
Bitte rechnen Sie damit, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Klar ist aber: Wenn der Antrag korrekt ist, kann er genehmigt werden.
Die Bestellung, Errichtung und Inbetriebnahme ist – sofern der/die Förderwerber:in ein/e Verbraucher:in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist und ein Antrag bereits gestellt wurde – jedenfalls möglich. (siehe dazu auch “Schon gewusst? – Antworten auf häufig gestellte Fragen)

Hinweis:
Der nächste Fördercall startet am 14. Juni 2023 – dort können wieder Anträge in allen Kategorien eingereicht werden. Bitte reichen Sie auch beim nächsten Call für eine Förderung wie gewohnt bei der OeMAG, der Förderabwicklungsstelle für Projekte nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), ein.

© BMK

*) Bitte beachten Sie, dass nur diejenigen Förderanträge an den Klima- und Energiefonds weitergeleitet werden, bei denen der bzw. die Förderwerber:in der Weiterleitung explizit zugestimmt hat und die zu fördernde Anlage den Förderkriterien gemäß Punkt 2.0 des Förderleitfadens für Photovoltaik-Anlagen entspricht (PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Grünflächen sowie PV-Anlagen, die gem. § 6 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom einem Ab- oder Zuschlag unterliegen (z.B. gebäudeintegrierte Anlagen), sind von dieser Förderaktion ausgenommen).