Photovoltaik & GIPV

2015 stehen insgesamt 17 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist eine laufende Registrierung für baureife Projekte ab 24.02.2015 bis 14.12.2015 vorgesehen.

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  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
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    • Gemeinden
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    • Sonstige
  • Beschreibung
  • Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Erstmals sind bei der diesjährigen Förderungsaktion neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich.

    Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage um Förderung angesucht werden, es können aber für unterschiedliche Standorte mehrere Anträge gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei die besonderen Bedingungen für Gemeinschaftsanlagen.

    Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kW. mehr.

    Registrierung und Antragstellung

    Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 14.12.2015 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

    Registrierung (Schritt 1)

    Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 24.02.2015 bis spätestens 14.12.2015 durchgeführt werden. Hier können Sie die Registrierung vornehmen.

    Für die Registrierung wird eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (beim Netzbetreiber zu beantragen) sowie die konkreten Daten zur Photovoltaik-Anlage benötigt.

    Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertig gestellt und abgerechnet werden kann.

    Antragstellung (Schritt 2)

    Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

    Auszahlung

    Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

    Weitere Informationen

    Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.