E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2024

Um den eingeschlagenen Kurs Richtung Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiterzuführen, stellt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) für das Jahr 2024 weiter Mittel für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Die angeführten Förderangebote für Elektromobilität mit erneuerbarer Energie in Österreich werden vom BMK – und dort wo festgehalten – in Zusammenarbeit mit Automobil- und Zweiradimporteuren umgesetzt.

Die Förderaktion läuft so lange Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2025. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Einsatz von 100 Prozent Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern. Wir empfehlen Strom aus zertifizierten Anlagen (die zertifizierten Lieferanten finden Sie unter diesem Link).

Wer wird gefördert?
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Je nach geförderter Maßnahme finden Sie detaillierte Informationen im Teil A oder Teil B des Leitfadens.

Nachfolgende Grafik gibt Ihnen einen groben Überblick über die möglichen Fördermaßnahmen und dient als Wegweiser im Förderleitfaden.

Was wird gefördert?
Gefördert werden können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktureinrichtungen (Teil A des Leitfadens). Der Antrag dafür wird nach Umsetzung der Maßnahme gestellt. Eine Übersicht über alle Förderangebote, die NACH Umsetzung der Maßnahme beantragt werden können, finden Sie in nachfolgender Grafik sowie auch auf den Seiten 4 bis 6 des Leitfadens.

Darüber hinaus können E-Leichtfahrzeuge, E-Zweiräder, E-Sonderfahrzeuge, schwere E-Nutzfahrzeuge, E-Busse und Ladeinfrastruktur gefördert werden (Teil B des Leitfadens). Der Antrag dafür wird VOR Umsetzung der Maßnahme gestellt. Eine Übersicht über alle Förderangebote, die VOR Umsetzung der Maßnahme beantragt werden können, finden Sie in nachfolgender Grafik sowie auch auf Seite 6 des Leitfadens.

Alle allgemeinen Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie auf Seite 7 (gültig für Teil A) und Seite 17 (gültig für Teil B) des Leitfadens.

Die Links zur Online-Registrierung für die verschiedensten Maßnahmen des Leitfadens finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch die Mitarbeiter:innen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen
Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich. Die Kontaktinformationen für das Serviceteam finden sie am Ende der Seite.

Weitere Informationen

Faktencheck E-Mobilität

Ihre Ansprechpersonen

Serviceteam E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Für Einzelmaßnahmen (Teil A des Leitfadens):
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-747
E-Mail: e-mobilitaet@kommunalkredit.at

Für sonstige Maßnahmen (Teil B des Leitfadens):
Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-716
E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at