35 Millionen für Photovoltaik-Anlagen

  • Größte PV-Förderaktion startet ab 4.4.2011
  • Ausbausprung von 30 Megawatt neuer Leistung
  • Berlakovich: Wichtiger Schritt in Richtung Energieautarkie

Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner Förderaktion „Photovoltaik 2011“ erneut ausschließlich an private Haushalte. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe, gefördert wird allerdings nur bis zu einer Größe von 5 kWpeak. Die Förderung ist mit 30 Prozent der Investitionskosten beschränkt, die Förderpauschale beträgt 1.100 Euro pro kWpeak. „35 Millionen Euro stehen heuer wieder für Photovoltaikanlagen für private Haushalte bereit. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unseres Zieles, Österreich unabhängig von Energieimporten zu machen. Auch die österreichische Wirtschaft profitiert von der PV-Aktion mit rund 120 Millionen Euro an zusätzlichen Umsätzen“, erklärt Umweltminister Niki Berlakovich. „Im Vorjahr konnten gut 5.000 Anlagen gefördert werden. Heuer werden es an die 7.000 sein. Damit gelingt ein großer Ausbausprung für die Photovoltaik in Österreich mit 30 Megawatt neu geförderter Leistung.“, freut sich Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds.

Höhere Fördersätze für „Gebäudeintegrierte Photovoltaik“

Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen – hier übernimmt die Technologie eine konkrete Gebäudefunktion z.B. als Fassade, Dach oder Sonnenschutz – werden mit 1.450 Euro pro kWpeak gefördert.

Der Weg zur PV-Anlage

Das Einreichverfahren 2011 ist wie im Vorjahr zweistufig gestaltet. Die Einreichtage sind nach Bundesländern gestaffelt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und nach dem „first-come – first-served“ Prinzip. Das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen pro Bundesland gereiht und vergeben. Antragsteller haben bis zum jeweiligen Bundesländerstart Zeit, um ein verbindliches Angebot einzuholen, das eine der Einreichvoraussetzungen ist. Die Kommunalkredit Public Consulting steht den AntragstellerInnen unter 01/31631-730 zur Verfügung.

Der Einreichstart in den Bundesländern erfolgt zu den nachfolgenden Zeiten:

  • Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg: 4. 4. 2011, 18:00 Uhr
  • Kärnten, Salzburg, Steiermark: 5. 4. 2011, 18:00 Uhr
  • Burgenland, Niederösterreich, Wien: 6. 4. 2011, 18:00 Uhr
  • Ende für alle Bundesländer: 30. 4. 2011, 18.00 Uhr

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