Vorzeigeregion Energie 2019 – Ergänzende Umweltförderung im Inland für Demonstrationsanlagen

ACHTUNG ÄNDERUNG EINREICHSCHLUSS Aufgrund der Covid-19 Maßnahmen und der damit einhergehenden Einschränkungen, haben wir uns in Abstimmung mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) dazu entschlossen, die Einreichfrist für die Vorzeigeregion Energie – Ausschreibung 2019 auf Donnerstag, den 02. April 2020 um 12:00 zu verschieben.

Voraussetzungen für die Beantragung
• eine positive Prüfung des Zwischenberichts über das Verbundvorhaben in Stufe 1
• eine Einladung an den Konsortialführer zur Einreichung des zugelassenen Subprojekts (Demonstrationsanlage) bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unter Anwendung der Förderrichtlinien 2015 der Umweltförderung im Inland
• der Zeitpunkt der Antragstellung muss jedenfalls vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, sein

“Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.

Voraussetzungen für die Beantragung

  • eine positive Prüfung des Zwischenberichts über das Verbundvorhaben in Stufe 1
  • eine Einladung an den Konsortialführer zur Einreichung des zugelassenen Subprojekts (Demonstrationsanlage) bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) unter Anwendung der Förderrichtlinien 2015 der Umweltförderung im Inland
  • der Zeitpunkt der Antragstellung muss jedenfalls vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, sein

>>Zum Antragsformular für die Klimafondsnummer

Anträge können bis 02.04.2020 bis 12:00 Uhr eingebracht werden.

Weiterführende Informationen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/forschungsprogramme-des-klima-und-energiefonds/navigator/forschung-innovation/forschungsprogramme-des-klima-und-energiefonds.html