Stromspeicher-Anlagen

Dieses Förderprogramm unterstützt bei der Errichtung von Speicheranlagen bei bestehenden Stromerzeugungsanlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und ermöglicht die Verbreitung von technologisch ausgereiften Speicherlösungen.

Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Erst nach Registrierung darf die Bestellung der Stromspeicheranlage vorgenommen werden. Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, bleibt die Förderaktion geöffnet. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind jederzeit über die Infoseite über die aktuellen Budgetmittel abrufbar. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Stromspeicher-Anlagen“ und im Dokument der häufig gestellten Fragen (FAQ’s).

Gefördert werden ausschließlich neu installierte Stromspeicheranlagen und die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Erst nach Registrierung darf die Bestellung der Stromspeicheranlage vorgenommen werden. Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, bleibt die Förderaktion geöffnet. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind jederzeit über die Infoseite über die aktuellen Budgetmittel abrufbar. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Stromspeicher-Anlagen“ und im Dokument der häufig gestellten Fragen (FAQ’s).

Die Mindestgröße des Speichers muss 4 kWh nutzbare Stromspeicherkapazität, sowie 0,5 kWh nutzbare Speicherkapazität pro kW betragen. Die maximale Größe ist unbegrenzt, jedoch werden maximal 50 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert.

Die Förderpauschale beträgt 200 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

Die Einreichung für die Förderaktion „Stromspeicher- Anlagen“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren. Im ersten Schritt erfolgt die einmalige Registrierung auf der Onlineplattform (Links für Private und Betriebe). Dadurch werden Budgetmittel die geplante Anlage reserviert. Die Registrierung setzt voraus, dass die Stromspeicheranlage innerhalb von 12 Monaten installiert und abgerechnet werden kann. Erst nach Registrierung darf die Bestellung der Stromspeicheranlage vorgenommen werden. Nach Fertigstellung der Anlage kann der Förderantrag im zweiten Schritt eingereicht werden. Die Zugangsdaten für den zweiten Schritt werden Ihnen nach Registrierung per Mail zugestellt.

Serviceteam „Speicher“:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9 | 1090 Wien

Tel.: +43 (0) 1/31 6 31-730
E-Mail: speicher@kommunalkredit.at