Gefördert wird die Errichtung von Demonstrations-Anlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 m² (außer Themenfeld 5: ab 50 m² ) Kollektorfläche in den Bereichen:
• Solare Prozesswärme
• Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikronetze, Nah- und Fernwärmenetze)
• Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % am Gesamtwärmebedarf) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
• Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
• Neue Technologien und innovative Ansätze
Die Anlagen werden von einem Expertengremium bewertet und einzelne Anlagen werden zur Teilnahme an der (verpflichtenden) Begleitforschung ausgewählt. Die Begleitforschung sammelt Daten während zumindest einem Jahr des Anlagenbetriebs, wertet diese aus und zieht daraus Erkenntnisse bezüglich des Optimierungspotentials von großen Solaranlagen.
Sämtliche Erkenntnisse der Begleitforschung werden in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die Investitionsförderungen von solaren Großanlagen in Klima- und Energie-Modellregionen (KEM) werden in Teilbereichen im Rahmen des Förderprogramms „LE 14–20“ vergeben.
>>Zum Antragsformular für die Klimafondsnummer
Anträge können bis 28.02.2020 bis 12:00 Uhr eingebracht werden.
Ihre Ansprechpartner
Für strategische Fragestellungen
Klima- und Energiefonds
Mag. Gernot Wörther
Tel. (+43 1) 585 03 90-24
E-Mail senden
Förderberatung
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Bearbeitungsteam „Solare Großanlagen“
Tel. (+43 1) 316 31-723