Austausch von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien, Effizienzsteigerung und innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien

Sie befinden sich auf der Informationsseite für die Förderung des Jahres 2017. Die Förderung Solaranlagen 2018 startet am 29. Mai 2018.
Förderaktion für die Errichtung von thermischen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung und Beheizung.

  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
  • Zielgruppe
    • Private
  • Beschreibung
  • Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung. Das Gebäude, welches durch die Solaranlage versorgt wird, muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2003).

    Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Solaranlage eingereicht werden. Die eingesetzten Solarkollektoren müssen nach dem „Österreichischen Umweltzeichen für Sonnenkollektoren und Solaranlagen“ zertifiziert sein. Ersatzweise müssen die Kollektoren nach der „Solar Keymark“ Richtlinie zertifiziert sein, eine 10-jährige Garantie aufweisen und dürfen nicht galvanisch beschichtet sein.

    Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes und zur Warmwasserbereitung gilt eine Förderpauschale von 700 Euro. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Solaranlagen“.

    Registrierung und Antragstellung

    Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30.11.2017 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

    Registrierung (Schritt 1)

    Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 01.03.2017 bis spätestens 30.11.2017 durchgeführt werden. Hier können Sie die Registrierung vornehmen.

    Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertiggestellt und abgerechnet werden kann.

    Antragstellung (Schritt 2)

    Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wurde bereits im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

    Auszahlung

    Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

    Weitere Informationen

    Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.