Photovoltaik / GIPV 2013

2013 stehen insgesamt 36 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist eine laufende Einreichmöglichkeit für baureife Projekte ab 12.4.2013 bis 30.11.2013 vorgesehen.

  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
  • Zielgruppe
    • Private
  • Beschreibung
  • ACHTUNG!

    Vor Registrierung unbedingt die FÖRDERBEDINGUNGEN und die STORNOBEDINGUNGEN zur Kenntnis nehmen!

     

     

     

    Wer kann bei der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2013“ eine Förderung beantragen?

    Ausschließlich Privatpersonen.


    Was wird bei der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2013“ gefördert?

    Neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden.


    Wieviel Förderung kann ich bekommen?

    Pro kWpeak wird ein Pauschalbetrag von 300 Euro für freistehende und Aufdachanlagen und 400 Euro für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak vergeben.


    Wie und wann kann ich mich für die Förderung meiner Photovoltaik-Anlage registrieren (Schritt 1)?

    Für die Registrierung benötigen Sie die Zählpunktnummer sowie konkrete Daten für die Photovoltaik-Anlage. Die Registrierung sollte erst dann erfolgen, wenn sicher-gestellt ist, dass die PV-Anlage innerhalb einer 12-wöchigen Frist, spätestens jedoch bis zum 30.11.2013, errichtet bzw. fertig gestellt und abgerechnet werden kann und somit alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Registrierung (Schritt 1) für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen ist bis zum 30.11.2013 möglich.


    Wie und wann kann ich nach der Registrierung einen Antrag stellen (Schritt 2)?

    Sobald die Anlage errichtet ist und alle Unterlagen (Endabrechnungsformular, Rechnungen, Prüfbefund und Nachweis Zählpunktnummer) vorliegen, kann über den bei Registrierung übermittellten Link ein Antrag gestellt werden. Ab Registrierung müssen Sie die Antragsunterlagen innerhalb von 12 Wochen per Onlineplattform übermitteln, da ansonsten die Registrierungsnummer verfällt.


    Kann ich mich bei Verfall der Registrierungsnummer noch einmal registrieren?

    Nein. Eine nochmalige Registrierung ist nach Verfall der Registrierungsnummer nicht mehr möglich. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Zeitreserven einzuplanen und die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung und Abrechnung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen.


    Kann ich die Förderung auch parallel zu einer Bundes-, Landes oder Gemeindeförderung beanspruchen?

    Nein. Die Kombination der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2013“ mit anderen Förderungen ist nicht möglich.