Photovoltaik-Förderaktion 2012

2012 stehen insgesamt 25,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Start erfolgt wieder gestaffelt nach Bundesländern ab 23.04.2012, 18.00 Uhr.

  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
  • Zielgruppe
    • Private
  • Beschreibung
  • Wer kann einreichen?

    Der Klima- und Energiefonds richtet sich mit seiner „Förderaktion Photovoltaik-Anlagen 2012“ erneut ausschließlich an private Haushalte.

    Bis zu welcher Anlagengröße wird gefördert?

    Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal  bis zu einer Größe von 5 kWpeak.

    Wie hoch ist der geförderte Betrag?

    Die Förderpauschale  beträgt 800 Euro pro kWpeak für freistehende/Aufdach-Anlagen.

    Höhere Fördersätze für „Gebäudeintegrierte Photovoltaik“

    Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen – hier übernimmt das photovoltaische Element neben seiner üblichen Funktion der Stromerzeugung zusätzlich eine konkrete Gebäudefunktion z.B. als Fassade, Dach oder Sonnenschutz – werden mit 1.000 Euro pro kWpeak gefördert.

    Der Ablauf der Einreichung

    Das Einreichverfahren 2012 ist wie im Vorjahr zweistufig gestaltet. Die Einreichtage sind nach Bundesländern gestaffelt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online und nach dem „first-come – first-served“ Prinzip. Das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen pro Bundesland gereiht und vergeben. Antragsteller haben bis zum jeweiligen Bundesländerstart Zeit, um eine verbindliche Beauftragung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (siehe nebenstehendes Formular) an ein Fachunternehmen zu erteilen. Dies ist eine der Einreichvoraussetzungen.

    Bitte beachten Sie die Fertigstellungstermine und beginnen Sie rechtzeitig mit der Installation Ihrer Anlage!

    Einreichstart in den Bundesländern

    Der Einreichstart in den Bundesländern erfolgt zu den nachfolgenden Zeiten:

    • Kärnten, Niederösterreich, Vorarlberg: 23.04. 2012, 18:00 Uhr – 30. 06. 2012, 18:00 Uhr
    • Oberösterreich, Salzburg, Tirol: 24. 04. 2012, 18:00 Uhr – 30. 06. 2012, 18:00 Uhr
    • Burgenland, Steiermark, Wien: 25.04. 2012, 18:00 Uhr – 30. 06. 2012, 18:00 Uhr

    Einreichung