Photovoltaik-Förderaktion

2014 stehen insgesamt 26,8 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. Es ist eine laufende Einreichmöglichkeit für baureife Projekte ab 12.3.2014 bis 15.12.2014 vorgesehen

  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
  • Zielgruppe
    • Private
    • Unternehmen
    • Gemeinden
    • Forschungseinrichtungen
    • Sonstige
  • Beschreibung
  • ACHTUNG!

    Vor Registrierung unbedingt die FRISTEN (12 Wochen Frist, Fertigstellungsfrist 15.12.2014) und die STORNOBEDINGUNGEN (Verfall der Registrierungsnummer) zur Kenntnis nehmen!

     

    Wer kann bei der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2014“ eine Förderung beantragen?

    Alle natürlichen und juristischen Personen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, etc. eine Förderung beantragen.

     

    Was wird bei der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2014“ gefördert?

    Neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden.

     

    Wieviel Förderung kann ich bekommen?

    Pro kWpeak wird ein Pauschalbetrag von 275 Euro für freistehende und Aufdachanlagen und 375 Euro für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak vergeben.

     

    Wie und wann kann ich mich für die Förderung meiner Photovoltaik-Anlage registrieren (Schritt 1)?

    Für die Registrierung benötigen Sie die Zählpunktnummer sowie konkrete Daten für die Photovoltaik-Anlage. Die Registrierung sollte erst dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die PV-Anlage innerhalb einer 12-wöchigen Frist, spätestens jedoch bis zum 15.12.2014, errichtet bzw. fertig gestellt und abgerechnet werden kann und somit alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Registrierung (Schritt 1) für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen ist bis zum 15.12.2014 unter www.pv.klimafonds.gv.at möglich. 

     

    Wie und wann kann ich nach der Registrierung einen Antrag stellen (Schritt 2)?

    Sobald die Anlage errichtet ist und alle Unterlagen (Endabrechnungsformular, Rechnungen, Prüfbefund und Nachweis Zählpunktnummer) vorliegen, kann über den bei Registrierung übermittellten Link ein Antrag gestellt werden. Ab Registrierung müssen Sie die Antragsunterlagen innerhalb von 12 Wochen per Onlineplattform übermitteln, da ansonsten die Registrierungsnummer verfällt.

     

    Kann ich mich bei Verfall der Registrierungsnummer noch einmal registrieren?

    Nein. Eine nochmalige Registrierung ist nach Verfall der Registrierungsnummer nicht mehr möglich. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Zeitreserven einzuplanen und die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung und Abrechnung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen.

     

    Kann ich die Förderung auch parallel zu einer Bundes-, Landes oder Gemeindeförderung beanspruchen?

    Nein.  Die Kombination der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2014“ mit anderen Förderungen ist nicht möglich. Einzige Ausnahme: Es kann um eine Förderung der Bundesländer oder Gemeinden im Ausmaß der nicht vom Klima- und Energiefonds geförderten Leistung angesucht werden.