Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Sie befinden sich auf der Informationsseite für die Förderung des Jahres 2017. Die Förderung Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft 2018 startet am 29. Mai 2018.
Förderung von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft in der Größe von 5 kW bis 50 kW. 2017 stehen insgesamt 5,95 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. (bis 15.11.2017 Laufzeit)

  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
  • Zielgruppe
    • Unternehmen
  • Beschreibung
  • Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak und bis inklusive der Fördergrenze von 50 kWpeak. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Pro AntragstellerIn (pro Betriebsnummer) kann für maximal 50kWpeak Förderung angesucht werden.

    Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak.

    Antragstellung

    Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

    Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft.

    Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Photovoltaik-Anlage in der Land- und Forstwirtschaft bitte ausschließlich online.

    Auszahlung

    Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im rechten Download-Bereich (Infoblatt zur Endabrechnung). Bitte beachten Sie auch die Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen.

    Weitere Informationen

    Details zur Förderungsvergabe (Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie im ebenfalls rechten Download-Bereich.

     

    Informationen zum österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 finden Sie hier.

    http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung.html