Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Förderung von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft in der Größe von 5 kW bis 30 kW. 2016 stehen insgesamt 6,6 Millionen Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. (bis 15.11.2016 Laufzeit)

  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
  • Zielgruppe
    • Unternehmen
  • Beschreibung
  • Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer 5 kWpeak und bis inklusive 30 kWpeak. Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.

    Pro Antragsteller und Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage um Förderung angesucht werden. Für unterschiedliche Standorte können mehrere Anträge gestellt werden.

    Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kWpeak bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kWpeak.

    Antragstellung

    Bitte beachten Sie, dass die Einreichung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen erfolgen muss.

    Im rechten Bereich unter „LInks“ finden Sie das Infoblatt zur Antragstellung sowie den Link zum Online-Antrag.

    Auszahlung

    Die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung des Antrages und nach Umsetzung Ihres Projektes. Voraussetzung ist die Übermittlung der Endabrechnung. Informationen dazu finden Sie im Infoblatt zur Endabrechnung. Bitte beachten Sie auch die Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen.

     

    Weitere Informationen

    Details zur Förderungsvergabe (Zielgruppen, Förderungsberechnung und rechtliche Grundlagen) sowie weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im rechten Download-Bereich.

     

    Informationen zum österreichischen Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 finden Sie hier.

    http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung.html