Leuchttürme der Branchen- und Regionallogistik

Zur Unterstützung einer nachhaltigen Treibhausgas-Emissionsreduktion fördert der Klima- und Energiefonds auch 2011 im Rahmen seines Programmschwerpunktes „Umweltfreundlicher Güterverkehr” Anschlussbahnen und Leuchtturmprojekte der kooperativen Branchen- und Regionallogistik mit bis zu 8 Mio. Euro. Die Erstellung von Konzepten und Machbarkeitsstudien, die im Falle einer Realisierung einen substanziellen Beitrag zur Reduktion der CO2-Mengen leisten, ist ebenfalls Fördergegenstand. Im Fokus stehen 2011 wieder Projekte, die aufgrund einer systemischen Betrachtung im logistischen und regionalen Bereich synergetische Maßnahmen (z. B. kooperative Nutzung einer Anschlussbahn) aufzeigen sowie die Umsetzung der Konzepte in Pilotprojekten.

  • Themen
    • e-Mobilität
  • Zielgruppe
    • Unternehmen
  • Beschreibung
  • Themenfelder der Ausschreibung bzw. Fördergegenstand:

    1. Leuchttürme der Regionallogistik:

    Der Klima- und Energiefonds lädt dazu ein, kooperative Vorzeigeprojekte einzureichen, bei denen sich mehrere Projektpartner innerhalb einer Region Leuchttürme der Branchen- und Regionallogistik 2011 (z. B. Industrie- und /oder Handelsbetriebe) eine Anschlussbahn teilen, um hier Synergien zu nutzen. Ein Mitglied des Konsortiums muss BetreiberIn der Anschlussbahn sein.

    2. Leuchttürme der Branchenlogistik:

    Es wird dazu aufgerufen, branchenspezifische Vorzeigeprojekte einzureichen, die den Aufbau logistischer Ketten, insbesondere in nicht-bahnaffinen Segmenten, zum Inhalt haben.

    Folgende Branchen sind für den Klima- und Energiefonds von besonderem Interesse:

    • EnergieerzeugerInnen mit Fokus auf nachwachsende Rohstoffe
    • alternative Treibstoffe und Mineralölprodukte
    • Holz- und Papierindustrie
    • Abfallentsorgung und Recycling
    • chemische und pharmazeutische Industrie
    • Baustoffindustrie
    • Anlagenbau

    Projekte aus anderen Branchen können ebenfalls eingereicht werden.

    Zur Vorbereitung der Leuchtturmprojekte können Konzepte und Machbarkeitsstudien zur Förderung eingereicht werden (maximale Förderungshöhe: 50 % der eingereichten Kosten), welche die nachhaltige Nutzung bestehender oder zu errichtender Schieneninfrastrukturen sicherstellen sollen. Ziel ist die Erstellung von Gesamtkonzepten, welche die kooperative Nutzung von Ressourcen, die systemische Betrachtung, die Problematik von Schnittstellen sowie rechtliche und andere Aspekte beleuchten.

    3. Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Anschlussbahn:

    Speziell Klein- und Mittelbetriebe werden dazu eingeladen, ihre Projekte bei diesem Call einzureichen, da sie durch regionale Anschlussbahnprojekte in oft wirtschaftlich benachteiligten Grenzregionen entscheidend zu nachhaltigen Lösungen bei der Treibhausgas-Emissionsreduktion beitragen können.

    4. Reaktivierung von bestehenden Anschlussbahnanlagen:

    Bei nachweislicher und langfristiger Betriebsführung (> 7 Jahre) kann auch die Reaktivierung von bestehenden Anschlussbahnanlagen zur Förderung eingereicht werden.