Leuchttürme der Branchen- und Regionallogistik 2010

Der Klima- und Energiefonds hat einen wesentlichen Förderschwerpunkt im Bereich Verkehr, nicht zuletzt deshalb, weil dieser Sektor in hohem Ausmaß Treibhausgase emittiert, und eine rasche Trendumkehr noch nicht erkennbar ist. Zur Unterstützung einer nachhaltigen Treibhausgas- Emissionsreduktion fördert der Klima- und Energiefonds 2010 im Rahmen seines Programmschwerpunktes Umweltfreundlicher Güterverkehr Anschlussbahnen und Leuchtturmprojekte der kooperativen Branchen- und Regionallogistik mit bis zu 8 Mio. Euro.

  • Themen
    • Verkehr
  • Zielgruppe
    • Unternehmen
  • Beschreibung
  • Themenfelder der Ausschreibung bzw. Fördergegenstand

    1. Leuchttürme Regionallogistik:

    Der Klima- und Energiefonds lädt dazu ein, kooperative Vorzeigeprojekte einzureichen, bei denen sich mehrere Projektpartner innerhalb einer Region (z. B. Industrie- und /oder Handelsbetriebe) eine Anschlussbahn teilen, um hier Synergien zu nutzen. Ein Mitglied des Konsortiums muss Betreiber der Anschlussbahn sein.

    2. Leuchttürme Branchenlogistik:

    Es wird dazu aufgerufen, branchenspezifische Vorzeigeprojekte einzureichen, die den Aufbau logistischer Ketten, insbesondere in nicht-bahnaffinen Segmenten, zum Inhalt haben. Folgende Branchen sind für den Klima- und Energiefonds von besonderem Interesse:

    • Energieerzeuger mit Fokus auf nachwachsende Rohstoffe
    • Alternative Treibstoffe und Mineralölprodukte
    • Holz- und Papierindustrie
    • Abfallentsorgung und Recycling
    • Chemische und pharmazeutische Industrie
    • Baustoffindustrie
    • Anlagenbau

    Projekte aus anderen Branchen können ebenfalls eingereicht werden.

    Zur Vorbereitung der Leuchtturmprojekte können Konzepte und Machbarkeitsstudien zur Förderung eingereicht werden (maximale Förderung 50 %), welche die nachhaltige Nutzung bestehender oder zu errichtender Schieneninfrastrukturen sicherstellen soll. Ziel ist die Erstellung von Gesamtkonzepten, welche die kooperative Nutzung von Ressourcen, die systemische Betrachtung, die Problematik von Schnittstellen sowie rechtliche und andere Aspekte beleuchten.

    3. Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung einer Anschlussbahn:

    Speziell Klein- und Mittelbetriebe werden dazu eingeladen, ihre Projekte bei diesem Call einzureichen, da sie durch regionale Anschlussbahnprojekte in oft wirtschaftlich benachteiligten Grenzregionen entscheidend zu nachhaltigen Lösungen bei der Treibhausgas-Emissionsreduktion beitragen können.

    4. Reaktivierung von bestehenden Anschlussbahnanlagen:

    Bei nachweislicher und langfristiger Betriebsführung (> 7 Jahre) kann auch die Reaktivierung von bestehenden Anschlussbahnanlagen zur Förderung eingereicht werden.“

    Zielgruppen der Ausschreibung im Detail:

    • Verladende Wirtschaft: Natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften Logistikdienstleister (i.w.S.): Natürliche Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
    • EVUs: Bei Konzepten/Machbarkeitsstudien im Rahmen von Pilotprojekten als Pilotpartner in einem Konsortium; NICHT als Antragsteller für Investitionskostenzuschüsse im Bereich der Anschlussbahn- und Terminalförderung
    • Konsulenten, Planer und Wissenschaftler: Natürliche Personen und Konsortien Gebietskörperschaften sind nicht antragsberechtigt.