Holzheizungen 2020

Förderaktion für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten (bei Tausch bestehender Holzheizungen) und Pelletkaminöfen.

Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2006 ersetzen. Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2006 reduziert wird.

Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Anlage nicht vor dem 22. Juni 2020 (Beginn der Förderaktion) liegen darf! Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Holzheizungen 2020“.

Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2006 ersetzen. Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2006 reduziert wird.

Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Anlage nicht vor dem 22. Juni 2020 (Beginn der Förderaktion) liegen darf! Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Holzheizungen 2020“.

Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2006) sowie Stückholzheizungen bzw. Holzvergaserkessel.

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Holzheizung eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2006) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro.

Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend solange Budetmittel zur Verfügung stehen bis 31.03.2021 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 22.06.2020 bis spätestens 31.03.2021 durchgeführt werden.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertiggestellt und abgerechnet werden kann.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wurde bereits im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich.

Ihr Ansprechpartner

Förderberatung & Anfragen

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Holzheizungen
Tel. (+43 1) 31631-740

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