Austausch von fossilen Heizsystemen durch Erneuerbare Energien und innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien

Förderaktion für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten und Pelletskaminöfen sowie Tausch alter Holzheizungskessel

  • Themen
    • Erneuerbare Energien
    • Energie-Effizienz
    • Bauen und Sanieren
  • Zielgruppe
    • Private
  • Beschreibung
  • Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen, sowie Pelletkaminöfen, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird. Eine Förderung ist ebenfalls möglich, wenn eine mit Holz befeuerte Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist (Baujahr vor dem Jahr 2000), gegen Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte getauscht oder der Brennstoffverbrauch der 15 Jahre alten Holzheizung durch die Errichtung eines Pelletkaminofens reduziert wird.

    Die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz eines fossilen Brennstoffes bzw. einer 15 Jahre alten Holzheizung) sowie Stückholzheizungen werden nicht gefördert.

    Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Der Antrag zur Förderung kann erst NACH Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.

    Das Ausmaß der Förderung in Form eines nichtrückzahlbaren Investitionskostenzuschusses beträgt für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, 1.400 Euro. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2000) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderpauschale von 500 Euro.

     

    Neues Einreichverfahren

    Die Einreichung für die Förderaktion Holzheizungen verläuft in einem zweistufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung und Schritt 2 – Antragstellung).

    Schritt 1 – Registrierung

    Bevor ein Antrag gestellt werden kann, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist ausschließlich online zwischen 14.04.2014 und 01.12.2014 möglich. Für alle registrierten Projekte sind unabhängig von der Höhe der Registrierungsnummer ausreichend Budgetmittel reserviert. Die für die Registrierung erforderlichen Daten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden (Seite 3).

    Bitte beachten Sie, dass mit der Registrierung noch kein Förderungsantrag eingereicht wird. Die Registrierung dient der Identifikation Ihres Projektes, der Reseverierung von Förderbudget und der Übermittlung Ihres persönlichen Zugangs zur Antragsplattform. Nach Registrierung haben Sie 12 Wochen bzw. bei Registrierung ab dem 08.09.2014 bis spätestens 01.12.2014 Zeit, die Anlage zu errichten bzw. fertigzustellen und Ihren Förderungsantrag über die Onlineplattform einzureichen. Die Registrierung ist grundsätzlich auch nach Errichtung der Holzheizung möglich.

    Die Registrierungsplattform ist bis 01.12.2014 geöffnet. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion und damit der Registrierungsmöglichkeit vom Klima- und Energiefonds festgelegt werden. Informationen über das noch vorhandene Förderungsbudget finden Sie hier

    Schritt 2 – Antragstellung

    Die Antragstellung erfolgt über den persönlichen Link zur Online-Plattform, der nach Abschluss der Registrierung (Schritt 1) per E-Mail an Sie übermittelt wird, und ist ausschließlich online zwischen 14.04.2014 und 01.12.2014 möglich. Es können nur Anlagen zur Förderung eingereicht werden, die in diesem Zeitraum geliefert und errichtet wurden und für die alle Schlussrechnungen sowie die vom Professionisten unterfertigte Errichtungsbestätigung vorliegen. Die für die Antragsstellung erforderlichen Daten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden (Seite 3).

    Auszahlung

    Nach positiver Prüfung durch unsere MitarbeiterInnen und Genehmigung Ihres Projektes erfolgt die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

     

    Weitere Informationen

    Details zu den Förderungskriterien der Förderaktion „Holzheizungen“ sowie weiterführende Informationen finden Sie im Download-Bereich rechts.