Energieforschung 2019 – Ergänzende Umweltförderung im Inland für Demonstrationsanlagen

Voraussetzungen für eine Beantragung • eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Energieforschungsausschreibungen 2016 – 2018 • der Antragsteller für die Demonstrationsanlage ist Konsortialführer oder Projektpartner des korrespondierenden Forschungsprojektes • der Zeitpunkt der Antragstellung muss jedenfalls vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, sein.

“Demonstrationsanlagen“ sind Anlagen mit hohem innovativem Charakter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie über Standardtechnologien hinausgehen und dienen zur Erprobung bzw. Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, fortschrittlicher Verfahren oder innovativer Systemkomponenten. Entscheidend für eine Förderung ist, dass ein Umwelteffekt der Demonstrationsanlage darstellbar ist.

Voraussetzungen für eine Beantragung

  • eine genehmigte Forschungsförderung im Rahmen der Energieforschungsausschreibungen 2016 – 2018
  • der Antragsteller für die Demonstrationsanlage ist Konsortialführer oder Projektpartner des korrespondierenden Forschungsprojektes
  • der Zeitpunkt der Antragstellung muss jedenfalls vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, sein.

Einreichfirst: der Zeitpunkt der Antragstellung ist ab dem ersten Zwischenbericht bis spätestens 6 Monate nach Ende der Projektlaufzeit des korrespondierenden Forschungsprojektes.

>>Zum Antragsformular für die Klimafondsnummer

Weiterführende Informationen: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/forschungsprogramme-des-klima-und-energiefonds/navigator/forschung-innovation/forschungsprogramme-des-klima-und-energiefonds.html