E-Mobilität für Private 2017/2018

Förderprogramm Elektromobilität für E-PKW, E-Mopeds und E-Motorräder für Privatpersonen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und der Autoimporteure und Zweiradimporteure wird in den Jahren 2017 und 2018, sofern budgetäre Verfügbarkeit besteht, die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) und der Autoimporteure und Zweiradimporteure wird in den Jahren 2017 und 2018, sofern budgetäre Verfügbarkeit besteht, die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

„E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird
„E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMLFUW und bmvit
Im Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Fahrzeuge mit Elektro-, Brennstoffzellen- sowie Plug-In-Hybrid-Antrieben unterstützt.

Ab 01.03.2017 sind die Online-Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2017 nicht berücksichtigt werden können und die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf.

Fahrzeuge mit Neuzulassungen in Niederösterreich oder dem Land Steiermark erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Landesförderung. Weitere Informationen finden sie rechts unter „Weiterführende Informationen“.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung folgender Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1 ≤ 2,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sowie E-Mopeds bzw. E-Motorräder:

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb BEV battery electric vehicle
Brennstoffzellenfahrzeug FCEV fuel cell electric vehicle
Plug-In Hybridfahrzeug PHEV plug-in hybrid electric vehicle
Range Extender bzw. Reichweitenverlängerer REEV,REX range extended electric vehicle, range extender
E-Mopeds L1e  
E-Motorräder L3e  

 

Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 40 km betragen.  Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 50.000 Euro nicht überschreiten.

Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden müssen. Fahrzeugmodelle PHEV, REEV bzw. REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Eine Aufzählung der förderungsfähigen Fahrzeuge finden Sie in dieser Liste.  Anhand dieser Liste erkennen Sie, welche Fahrzeuge jedenfalls den Kriterien der Förderungsaktion entsprechen und damit für eine Förderung in Frage kommen.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens des Fahrzeughändlers beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.500 bzw. 750 Euro bzw. 375 Euro (netto) pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“  in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.

 

Die Förderung beträgt:

2.500 Euro pro Fahrzeug für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bzw.
750 Euro pro Fahrzeug für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge sowie Range Extender und Reichweitenverlängerer
375 Euro pro E-Moped bzw. E-Motorrad
 

Im Zuge des Kaufs eines E-PKWs wird die Anschaffung einer Wallbox (Heimladestation) oder eines intelligenten Ladekabels (Detailinformationen dazu finden Sie in den häufig gestellten Fragen) mit einem Pauschalbetrag von 200 Euro gefördert.

 

Unverbindliches Beispiel der Förderberechnung für Privatkunden:

Fahrzeugpreis Brutto 30.000 €
Fahrrzeugpreis Netto 25.000 €
abzgl. Importeursanteil E-Mobilitätsbonus -1.500 €
Summe Netto 23.500 €
Nova 0 €
Umsatzsteuer 4.700 €
Summe Brutto 28.200 €
abzgl. Bundesanteil E-Mobilitätsbonus -2.500 €
Endkundenpreis 25.700 €
Ersparnis in Summe * 4.300 €

* zusätzliche Einsparungen durch Händlerrabatte, Entfall motorbez. Versicherungssteuer, ev. günstigere Versicherungsprämien, Treibstoffeinsparung, Wartungskosten, …

Registrierung und Antragstellung ab 1.3.2017

Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung) und ist ab 01.03.2017 möglich. Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich der/die AntragstellerIn zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Zugangs-Link ist 24 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 24 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 24-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge mit Rechnungsdatum vor dem 01.01.2017 nicht berücksichtigt werden können und die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der 24-wöchigen Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden können, welche den E-Mobilitätsbonusanteil sowie die zugehörige Erklärung (siehe Link) enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist weiters eine Depotzahlung von mindestens 2.500 / 750 / 375 Euro netto (3.000 / 900 / 450 Euro brutto) erforderlich.

Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.

Im Leitfaden „E-Mobilität für Private“ finden Sie alle Informationen über die für die Antragstellung benötigten Unterlagen.

Sie haben die Möglichkeit, sich bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel zu registrieren.

Auszahlung

Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von unserer Abwicklungsstelle direkt ein Auszahlungsschreiben, mit welchem der Förderungsvertrag zustande kommt. Anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen. Gemeinsam mit dem Auszahlungsschreiben erhalten Sie einen Aufkleber, der am geförderten PKW gut sichtbar anzubringen ist.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über die verpflichtende Behaltedauer der Fahrzeuge von 4 Jahren die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.

Ihre Ansprechpartner

Förderberatung

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam E-Mobilität für Private
Tel. (+43 1) 31631-733

E-Mail senden