Gefördert werden innovative solarthermische Anlagen, die eine solare Deckung am Gesamtwärmebedarf eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses von mindestens 70% erreichen. Die Förderaktion umfasst Neubauten, Bestandsgebäude und Sanierungsprojekte. Neben der solarthermischen Anlage werden auch Holzheizungen oder Wärmepumpen als Zusatzheizung neben der Solarwärmeanlage gefördert. Besonders innovative Projekte werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit einem erhöhten Fördersatz für das Gesamtsystem unterstützt. Die Auswahl der Projekte für das Begleitforschungsprogramm erfolgt durch ein ExpertInnengremium. Sämtliche im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogramms gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Der Fördersatz liegt bei maximal 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten und wird nach dem Heizwärmebedarf des Gebäudes (HWB) bemessen. Der Nachweis des Heizwärmebedarfs ist mittels Berechnung nach OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz oder Passivhaus Projektierung Paket (PHPP) zu erbringen.
Einreichschluss: 28.Februar 2019 um 17.00 Uhr
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