Photovoltaikförderungen werden in Zukunft über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ermöglicht!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Klima- und Energiefonds durfte seit 2008 die Bundesregierung dabei unterstützen, Photovoltaikanlagen auf Österreichs Dächern zu etablieren. Seitdem sind allein durch die Förderaktion „PV für Private und Gewerbebetriebe“ 114.000 Anlagen und 860.000 kW mit rund 268 Mio. Euro durch den Klimafonds gefördert worden*.  Das sind rund 71 Prozent aller PV-Anlagen in Österreich – Erfolgszahlen, auf die wir sehr stolz sind. Damit wurde ein starker Heimmarkt geschaffen und durch die Sichtbarkeit der PV-Anlagen vor Ort wurde das Bewusstsein der Bevölkerung für die Energiewende gestärkt.

Die Budgetmittel für die Photovoltaikförderprogramme des Klima- und Energiefonds sind nun aufgebraucht, die Programme wurden daher geschlossen, die Förderung wird nicht mehr vom Klima- und Energiefonds abgewickelt.

Die Photovoltaikförderungen werden in Zukunft über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ermöglicht. HIER finden Sie alle Informationen dazu.

Danke, dass Sie aktiv an unserer klimafreundlichen Energiezukunft mitgestalten!
Ihr Team des Klima- und Energiefonds.

Die Förderung durch das EAG im Überblick – Bitte besuchen Sie diese Website für weitere Informationen:

Die Förderung durch das EAG bietet folgende Vorteile:

  • höhere Fördersätze
  • PV- Anlagen bis 1 MWp werden gefördert
  • innovative PV-Anlagen erhalten einen Bonus
  • Förderungen nach bundes-, landes- und gemeinderechtlichen Bestimmungen können kombiniert werden.

Für den Ausbau von PV-Anlagen und Speicher stehen 2022 insgesamt 240 Mio. Euro zur Verfügung – damit ist das Budget so hoch wie nie zuvor.

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von erneuerbaren Energieanlagen vereinfacht. Dies umfasst einerseits verfahrenstechnische Erleichterungen durch die Einführung eines Anzeigeverfahrens zur Gewährung eines Netzzutrittes, welches vor allem Anlagen bis 20 kWp zugutekommt. Andererseits sind auch finanzielle Erleichterungen in Form eines pauschalierten Netzzutrittsentgelts enthalten, welches nach der Engpassleistung gestaffelt ist. Weiters wurden mit dem EAG auch Bestimmungen aufgenommen, die eine Offenlegung von verfügbaren Netzkapazitäten vorsehen und demnach einen transparenten Netzzugang sicherstellen.

Achtung: Die Fristen sowohl für die Inbetriebnahme als auch für die Einreichung aller Förderunterlagen wurden verlängert! Bitte beachten Sie auch, dass die Förderbedingungen vorsehen, dass noch keine Bestellung von Anlagenteilen erfolgt sein darf. Wurden vor Antragstellung bereits Maßnahmen umgesetzt, ist keine Förderung des Projekts möglich.

Für Fragen zum EAG wenden Sie sich bitte an: eag@oem-ag.at