Downloads
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Jahresprogramm 2013(pdf, 2 MB)
- Geschäftsbericht 2011(pdf, 3.2 MB)
- Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.ENfondsG)(pdf, 67 KB)
- Änderung des Klima- und Energiefondsgesetzes (KLI.ENfondsG)(pdf, 13 KB)
- Geschäftsordnung(pdf, 60 KB)
- Jahresabschluss 2011(pdf, 216 KB)
Vision
Weichenstellung
Es steht außer Zweifel: Der ins Auge gefasste Weg wird die Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte erfordern. Er verlangt ein Umdenken in vielen sozialen und wirtschaftlichen Bereichen. Die Nachrichten über den globalen Temperaturanstieg und zunehmende Wetterkapriolen unterstreichen aber, dass die Zeit des Zuwartens vorbei ist. Die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs steht in direkter Verbindung mit dem Nachdruck, mit dem der Klima- und Energiefonds die von der EU beschlossenen Ziele und das Regierungsprogramm umsetzt. Das Regierungsprogramm 2008 – 2013 beinhaltet unter anderem ein Bekenntnis zur Treibhausgasemissionsreduktion um 20 %, strebt die Erhöhung des erneuerbaren Energieanteils am Gesamtenergieverbrauch auf 34 % an, plant eine Energieeffizienzverbesserung um 20 % und will den alternativen Kraftstoffanteil im Verkehrssektor bis 2020 auf 10 % steigern. Die Erreichung dieser Etappenziele ist Voraussetzung, um 2050 das Ziel eines klimagerechten und energieunabhängigen Österreichs zu erreichen.
57.000 Förderprojekte
Visionen sind eine notwendige, aber nicht ausreichende Basis, um den Umdenkprozess auf breiter Ebene einzuleiten. Der Klima- und Energiefonds verfolgt in seiner Förderstrategie eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, Industrie und Markt. Erfahrungen mit rund 57.000 umgesetzten Projekten in sechs Jahren unterstreichen, dass den Startimpulsen stets eine Vielzahl eigenständiger Initiativen folgen, die zur Emissionsreduktion von Treibhausgasen beitragen. Zur Beschleunigung der Prozesse unterstützt der Klima- und Energiefonds gezielt Maßnahmen, die die Durchsetzung innovativer Technologien am Markt erleichtern. Emissionsreduzierende Maßnahmen müssen rasch erfolgreich sein. Das Klima verfügt über keine Schonfrist.

