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Falls Sie einen Ausdruck der Studie möchten, wenden Sie sich bitte an Ursula Fürstler
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Kapitalmarktrechtliche Prospektpflicht und bankaufsichtsrechtliche Konzessionspflicht von BürgerInnenbeteiligungsmodellen für erneuerbare Energieträger

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Informationen in der vom Klima- und Energiefonds beim Österreichischen Raiffeisenverband und dessen Syndikus Univ-Prof Dr Markus Dellinger in Auftrag gegebenen Studie "Kapitalmarktrechtliche Prospektpflicht und bankenaufsichtsrechtliche Konzessionspflicht von BürgerInnenbeteiligungsmodellen für erneuerbare Energieträger" allgemeiner Art sind und lediglich dazu dienen, die mit verschiedenen Bürgerbeteiligungsmodellen für erneuerbare Energieträger aus heutiger Sicht verbundenen bank- und kapitalmarktrechtlichen Problemstellungen aufzuzeigen. Ich nehme weiters zur Kenntnis, dass die Praxis der Finanzmarktaufsicht einem ständigen Wandel unterworfen ist, sodass, was heute noch unbeanstandet bleibt, schon morgen aufgegriffen und verfolgt werden kann.

Auch deshalb haben der Klima- und Energiefonds, der Österreichische Raiffeisenverband und Univ-Prof Dr Markus Dellinger einen allseitigen Haftungsausschluss vereinbart.

Ich nehme schließlich zur Kenntnis, dass die vorliegende Studie weder eine individuelle rechtliche, buchführungstechnische, steuerliche noch eine sonstige fachliche Auskunft oder Empfehlung darstellt und nicht geeignet ist, eine zeitnahe individuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ersetzen.

Vor diesem Hintergrund erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Klima- und Energiefonds, der Österreichische Raiffeisenverband und Univ-Prof Dr Markus Dellinger gegenüber mir und Dritten, die auf Basis dieser Studie Dispositionen aller Art treffen, keine wie immer geartete Haftung übernehmen. Darüber hinaus verpflichte ich mich, diese Studie oder Teile davon (i) ausschließlich über die Website des Klima- und Energiefonds einzusehen und nur einmal zum eigenen Gebrauch auszudrucken, (ii) nicht im Sinne der §§ 14 ff des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu verwerten (insbesondere nicht zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zur Verfügung zu stellen) und (iii) nicht – auf welche Art und zu welchem Zweck auch immer – an Dritte weiterzugeben.


 

 
Klima- und Energiefonds: Service