Photovoltaik-Anlagen 2020

Durch die Förderung von Photovoltaikanlagen bis maximal 5 kWp will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen. Gemeinschaftsanlagen bis 50 kW werden weiterhin gefördert.

Diese Förderaktion war bis 21.12.2020 gültig und wurde durch die Photovoltaikförderaktion 2020-2022 abgelöst.

Diese Förderaktion war bis 21.12.2020 gültig und wurde durch die Photovoltaikförderaktion 2020-2022 abgelöst.

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Wie im Vorjahr sind bei der diesjährigen Förderungsaktion neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Photovoltaikanlage nicht vor dem 22. Juni 2020 (Beginn der Förderaktion) liegen darf! 

Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Photovoltaik-Anlagen 2020“.

 

Pro Standort kann nur für eine Photovoltaik-Anlage um Förderung angesucht werden, es können aber für unterschiedliche Standorte mehrere Anträge gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei die besonderen Bedingungen für Gemeinschaftsanlagen.

 

Registrierung und Antragstellung

Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend solange Budetmittel zur Verfügung stehen bis 31.03.2021 möglich. Die Einreichung verläuft online in einem zweistufigen Verfahren.

Registrierung (Schritt 1)

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann ab 22.06.2020 bis spätestens 31.03.2021 durchgeführt werden.

Für die Registrierung wird eine gültige Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung (beim Netzbetreiber zu beantragen) sowie die konkreten Daten zur Photovoltaik-Anlage benötigt.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt automatisch reserviert und Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Eine erneute Registrierung im Rahmen der Förderaktion ist nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertig gestellt und abgerechnet werden kann.

Antragstellung (Schritt 2)

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wird im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.

Auszahlung

Nach positiver Prüfung durch die MitarbeiterInnen der KPC und Genehmigung Ihres Projektes erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto.

Weitere Informationen

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie im nachstehenden Downloadbereich.

Ihr Ansprechpartner

Abwicklungsstelle KPC

Die Kommunalkredit Public Consulting steht AntragstellerInnen gerne zur Verfügung.
Serviceteam Photovoltaik
Tel. (+43 1) 31631-730

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